pafl: Gewässerschutz-Verordnungen abgeändert
Vaduz (ots)
Vaduz, 26. Mai (pafl) - Die Regierung hat die Verordnungen zum Schutz der Grundwasserpumpwerke und Quellfassungen in den verschiedenen Gemeinden und Gebieten abgeändert. Neben einigen redaktionellen Änderungen, wird mit den abgeänderten Verordnungen insbesondere der Zeitraum verlängert, in dem der Boden gedüngt werden kann.
Nach den bisherigen Verordnungen zum Schutz der Grundwasserpumpwerke und Quellfassungen konnte in der sogenannten weiteren Schutzzone (Zone S 3) der Boden von April bis September mit Gülle und leicht löslichen Handelsdüngern und von März bis September mit Mist und schwer löslichen Handelsdüngern gedüngt werden. Es zeigte sich jedoch, dass zum Teil noch im Oktober geerntet wird und daher eine Düngung des Bodens auch im Oktober noch möglich sein sollte. Der Düngungszeitraum wurde daher mit den abgeänderten Verordnungen auf den Oktober ausgedehnt.
Kontakt:
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Ressortsekretärin
Tel.: +423 236 64 71