pafl: Abänderung des Staatspersonalgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 28. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Mai 2009 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Staatspersonalgesetzes an den Landtag verabschiedet. Darin beantragt sie, Artikel 5 des Gesetzes, welcher die Stellenplanung regelt, erst am 1. Januar 2011 in Kraft treten zu lassen, anstatt bereits 2009.
In der geltenden Fassung des Staatspersonalgesetzes ist vorgesehen, dass Artikel 5 am 1. Januar 2009 in Kraft tritt und erstmals für das Rechnungsjahr 2010 angewendet werden soll. Gemäss Artikel 5 steuert die Regierung in Zukunft die Stellen über die Lohnsumme, sodass die einzelnen Stellen nicht mehr vom Landtag bewilligt werden müssen. Dieser neu gewählte Ansatz bedingt verschiedene arbeitsintensive Vorbereitungsarbeiten, so unter anderem die Realisierung eines umfangreichen und sehr komplexen Berichts- und Rapportierungssystems. Aufgrund der später als im Projektplan der zuständigen Stellen vorgesehen Behandlung des Berichtes und Antrages im Landtag sowie weiteren Verzögerungen kann der ursprünglich vorgesehene Zeitplan nicht eingehalten werden. Die Regierung beantragt deshalb, dass diese Bestimmung erst am 1. Januar 2011 in Kraft tritt und erstmals für das Rechnungsjahr 2012 Anwendung findet.
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