pafl: Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. Juni 2009 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes an den Landtag verabschiedet. Mit dieser Vorlage wird die EU-Rückversicherungsrichtlinie 2005/68/EG in liechtensteinisches Recht umgesetzt.
Die Rückversicherungsrichtlinie schafft einen einheitlichen Aufsichtsrahmen für die Rückversicherungstätigkeiten im EWR. Das Prinzip der Zulassung und finanziellen Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen durch den Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, wird mit dieser Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes auch auf die Rückversicherungsunternehmen ausgedehnt. Mit der Zulassung erhalten die Rückversicherungsunternehmen ebenso wie die Direktversicherungsunternehmen einen "einheitlichen Pass", mit dem sie ihre Geschäfte überall im Europäischen Wirtschaftsraum ausüben können.
Die Vorlage schlägt im Weiteren die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles, kurz: SPV) vor, um den Finanzplatz Liechtenstein weiter zu diversifizieren. Zweckgesellschaften sind Unternehmen, welche keine Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sind und welche Risiken von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen übernehmen, wobei diese die Schadenrisiken vollständig über die Emission von Schuldtiteln oder einen anderen Finanzierungsmechanismus absichern.
Im Rahmen der Umsetzung der Rückversicherungsrichtline wird auch die Bildung von Schwankungsrückstellungen für Rückversicherungsunternehmen und Captives vorgesehen. Dadurch soll die Attraktivität des Versicherungsstandorts Liechtenstein gesteigert werden.
Zudem soll mit dieser Vorlage die Richtlinie 2007/44/EG in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Versicherungsbereich umgesetzt werden.
Schliesslich sollen mit dieser Revision auch weitere, dringende Postulate, die sich aus der Aufsichtspraxis ergeben haben, aufgenommen werden. Die Vorlage wird im Juni-Landtag in erster Lesung behandelt werden.
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