pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung der Zivilprozessordnung
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. Juni 2009 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung der Zivilprozessordnung zu Handen des Landtags verabschiedet. Anlass für diese Abänderung der Zivilprozessordnung ist ein Urteil des Staatsgerichtshofs, welches die Bestimmungen über die Leistung einer Sicherheit im Zivilprozessrecht (aktorische Kaution) als EWR-rechtswidrig aufgehoben hat.
Dadurch entstand die in der Praxis unbefriedigende Situation, dass ein Beklagter von einem Kläger mit Wohnsitz im Ausland keine Sicherheitsleistung für Prozesskosten mehr verlangen kann. Diese schützt den im Inland Beklagten eines Verfahrens vor der Situation, das Verfahren gegen den Kläger mit Wohnsitz im Ausland zwar gewonnen zu haben, seines berechtigten Kostenersatzes allerdings verlustig zu gehen, da die Einbringung des Kostenersatzes nicht möglich ist.
"Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage soll dieser Missstand korrigiert werden", sagt Regierungsrätin Aurelia Frick. So ist vorgesehen, dass ein Beklagter im Zivilprozess die Leistung einer Sicherheit für Prozesskosten verlangen kann, wenn die Vollstreckbarkeit seines Kostenersatzanspruchs im Ausland nicht gewährleistet ist.
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