pafl: Abänderung des Heimatschriftengesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Juni 2009 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG) verabschiedet. Die Teilrevision des Gesetzes ist durch den Beitritt Liechtensteins zu Schengen und die Übernahme des Schengen-Besitzstandes in nationales Recht sowie wegen der Integration eines elektronischen Chips in die Identitätskarte notwendig.
Mit der Teilrevision wird die gesetzliche Grundlage für die Ausgabe von biometrischen Reisepässen inklusive Fingerabdrücken nach den Vorgaben der Internationalen Luftfahrtsbehörde (International Civil Authority ICAO) und der Europäischen Union geregelt. Der heute in Verwendung stehende Reisepass enthält bereits eine maschinenlesbare Zone und biometrische Daten auf einem elektronischen Chip. Diese biometrischen Daten sollen nun um den Fingerabdruck - ein notwendiges Schengenkriterium - ergänzt werden. Diese neue Generation von Reisepässen erweist sich durch die Aufnahme von Fingerabdrücken als noch fälschungssicherer.
Zudem werden im Zuge dieser Teilrevision einige bestehende datenschutzrechtliche Lücken geschlossen, wie die Identitätsüberprüfung anhand biometrischer Daten im Reisepass, die elektronische Personenkontrolle, die Verwendung der Ausweise im nichtöffentlichen Bereich und die Löschung von Daten im Pass- und Identitätskartenregister.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 23. Juli 2009. Der Bericht kann im Internet unter www.rk.llv.li oder am Schalter der Regierungskanzlei im Regierungsgebäude bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92
E-Mail: erik.purgstaller@rfl.llv.li