pafl: Verordnung über die obligatorische betriebliche Personalvorsorge von arbeitslosen Personen angepasst
Vaduz (ots)
Vaduz, 17. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Juni 2009 die Verordnung über die obligatorische betriebliche Personalvorsorge von arbeitslosen Personen und den Vertrag, der die Durchführung der Risikoversicherung mit der AXA Leben AG regelt, angepasst. Seit Bestehen der Verordnung wurde für die Risiken Tod und Invalidität ein Beitragssatz von 2 Prozent des Tagesverdienstes für Frauen und Männer erhoben. Mit der Änderung wird nun dem Antrag der AXA Leben AG stattgegeben, den Beitragssatz erstmals auf 3 Prozent zu erhöhen.
Die Änderung folgt einer Prüfung des Vorschlags durch die Finanzmarktaufsicht. Wie aus den vergangenen Berichtsjahren erkennbar ist, hat die Anzahl der versicherten arbeitslosen Personen in den letzten Jahren stetig abgenommen. Dementsprechend mussten weniger Invaliditäts-, Ehepartner- und Kinderrenten versichert werden. Bei der Abwicklung der Leistungsfälle ist hingegen eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Dies hat zur Folge, dass im Vergleich zu den Vorjahren eine wesentlich höhere Versicherungsleistung sowie versicherungsmathematische Schadenreserve die Ausgabenseite der Einnahmen- und Ausgabenrechnungen belasten.
Im Zuge der Revision der Verordnung wurden ausserdem weitere notwendige Änderungen, insbesondere betreffend Zuständigkeit, vorgenommen. Auf Antrag des Durchführungsträgers wurde eine zusätzliche Bestimmung betreffend die Organisation und das Verfahren in die Verordnung aufgenommen.
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