Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung über die obligatorische betriebliche Personalvorsorge von arbeitslosen Personen angepasst

Vaduz (ots)

Vaduz, 17. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 16. Juni 2009 die Verordnung über die obligatorische 
betriebliche Personalvorsorge von arbeitslosen Personen und den 
Vertrag, der die Durchführung der Risikoversicherung mit der AXA 
Leben AG regelt, angepasst. Seit Bestehen der Verordnung wurde für 
die Risiken Tod und Invalidität ein Beitragssatz von 2 Prozent des 
Tagesverdienstes für Frauen und Männer erhoben. Mit der Änderung wird
nun dem Antrag der AXA Leben AG stattgegeben, den Beitragssatz 
erstmals auf 3 Prozent zu erhöhen.
Die Änderung folgt einer Prüfung des Vorschlags durch die 
Finanzmarktaufsicht. Wie aus den vergangenen Berichtsjahren erkennbar
ist, hat die Anzahl der versicherten arbeitslosen Personen in den 
letzten Jahren stetig abgenommen. Dementsprechend mussten weniger 
Invaliditäts-, Ehepartner- und Kinderrenten versichert werden. Bei 
der Abwicklung der Leistungsfälle ist hingegen eine steigende Tendenz
zu verzeichnen. Dies hat zur Folge, dass im Vergleich zu den 
Vorjahren eine wesentlich höhere Versicherungsleistung sowie 
versicherungsmathematische Schadenreserve die Ausgabenseite der 
Einnahmen- und Ausgabenrechnungen belasten.
Im Zuge der Revision der Verordnung wurden ausserdem weitere 
notwendige Änderungen, insbesondere betreffend Zuständigkeit, 
vorgenommen. Auf Antrag des Durchführungsträgers wurde eine 
zusätzliche Bestimmung betreffend die Organisation und das Verfahren 
in die Verordnung aufgenommen.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
Tel.: +423 236 60 09
E-Mail: martin.frick@rfl.llv.li

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 17.06.2009 – 10:30

    pafl: Verordnungen zum neuen Waffengesetz erlassen

    Vaduz (ots) - Vaduz, 17. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Juni 2009 verschiedene Verordnungen zum neuen Waffengesetz erlassen, welches am 1. Juli 2009 in Kraft tritt. Das Waffengesetz sieht vor, dass die Regierung verschiedene Ausführungsbestimmungen per Verordnung erlässt. Die nun genehmigte Waffenverordnung und das Prüfungsreglement setzen diese gesetzlichen Vorgaben um. Weiters ...

  • 16.06.2009 – 16:31

    pafl: Infektion mit der neuen Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) konnte ausgeschlossen werden

    Vaduz (ots) - Vaduz, 16. Juni (pafl) - Die Abklärungen am NZI (Nationales Zentrum für Influenza) in Genf des am 14. Juni 2009 gemeldeten Verdachtsfalles mit Wohnsitz in Liechtenstein ergaben, dass keine Infektion mit der neuen Grippe A/H1N1 vorliegt. Somit wurde die Isolation der betreffenden Person aufgehoben. Die Person muss sich vorläufig jedoch ...