pafl: Liechtenstein leistet Nothilfebeitrag für Binnenvertriebene in Pakistan
Vaduz (ots)
Vaduz, 24. Juni (pafl) - Die Regierung hat beschlossen, ein Nothilfeprojekt von Caritas Schweiz in Pakistan mit 50'000 Franken zu unterstützen. Liechtenstein leistet damit einen Beitrag zur Verbesserung der Notlage der derzeit über 2 Millionen Binnenvertriebenen in Pakistan.
Im Rahmen des von Caritas Schweiz in Zusammenarbeit mit seinem Implementierungspartner "Anatolian Development Foundation (ADF)" im Distrikt Mardan ("North Western Frontier Province", NWFP) durchgeführten Projekts sollen 3'500 Familien (das heisst ca. 28'000 Personen) mit Essensrationen sowie mit Hygiene- und Haushaltsartikeln versorgt werden. Auf diese Weise soll einerseits der Bedarf an Grundnahrungsmitteln gedeckt und andererseits dem Ausbruch von Krankheiten vorgebeugt werden. Dabei zielt die bereitgestellte Hilfe insbesondere auf jene Binnenvertriebene ab, die nicht in den offiziellen Flüchtlingscamps untergebracht sind, und somit keine Hilfe durch das UNHCR oder durch die pakistanische Regierung erhalten.
Ursache für die dramatische Lage in Pakistan, welche das UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) als eine der weltweit grössten Flüchtlingstragödien bezeichnet, sind die anhaltenden gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den pakistanischen Taliban. Nachdem bereits im Jahr 2008 aufgrund der Kämpfe zwischen den beiden Seiten über eine halbe Million Menschen gezwungen waren, ihre Dörfer zu verlassen und Zuflucht im Süden der NWFP zu suchen, hat die starke Verschlechterung der Sicherheitslage in dieser Region in den letzten Wochen zu einer weiteren regelrechten Welle von Binnenvertriebenen geführt, welche versuchen die umkämpften Gebiete in der NWFP zu verlassen. Der Distrikt Mardan beherbergt zahlreiche der offiziellen Flüchtlingslager, welche nach Angaben des UNHCR allerdings ihre volle Kapazität erreicht haben. Es wird zudem davon ausgegangen, dass nur ca. 20 Prozent der Vertriebenen in offiziellen Lagern untergebracht sind, während die Übrigen (unter anderem aus kulturellen Gründen) bei Bekannten oder Verwandten untergekommen sind oder sich in Schulen, Moscheen oder unter freiem Himmel aufhalten.
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