pafl: Abänderung des Liechtensteinischen Nummerierungsplans
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. Juli (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2009 die Abänderung des Liechtensteinischen Nummerierungsplans (LNP) beschlossen. Die Abänderung stützt sich auf das Gesetz über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG) vom März 2006. In materieller Hinsicht wurde der LNP bisher noch keiner Totalrevision unterzogen, obwohl der Bereich der elektronischen Kommunikation sehr dynamisch und schnelllebig ist. Die Abänderung des LNP ist sowohl aus technischen als auch regulatorischen Erwägungen unumgänglich und ist ausserdem erforderlich, um einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Diensteanbieter an einer möglichst liberalen Nutzung des liechtensteinischen Nummernraums einerseits und den öffentlichen Interessen des Verbraucherschutzes und der Missbrauchsbekämpfung andererseits herbeizuführen.
Die Bedeutung des LNP hat vor dem Hintergrund der enormen Entwicklung im Bereich der elektronischen Kommunikation in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen. Gleichzeitig hat auch die Nutzung liechtensteinischer Rufnummern sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht stark zugenommen. Während sich die Nutzung der meisten Rufnummernkategorien im Rahmen der Erwartungen sowie in Übereinstimmung mit dem LNP weiterentwickelt hat, trifft dies auf die Rufnummernkategorien mit den führenden Ziffern 6 und 7 nur teilweise zu. Im Zusammenhang mit diesen beiden Rufnummernkategorien hat die Regulierungsbehörde mit massiven Missbräuchen zu kämpfen, die wiederholt zur Sperrung dieser bzw. sämtlicher Rufnummernkategorien mit der Landeskennzahl +423 bei ausländischen Anbietern geführt haben. Dies hatte zur Folge, dass liechtensteinische Nutzer aus einem oder mehreren Mobilnetzen eines betroffenen Staates (zum Beispiel USA, 2008) zeitweise nicht erreichbar waren.
Daneben drängen sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem neuen Rechtsrahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation sowie den teilweise geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen und den Bedürfnissen der Anbieter und Nutzer weitere Anpassungen auf, die mit der Totalrevision umgesetzt werden sollen.
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