pafl: Revision des Kommunikationsgesetzes in Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. Juli (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2009 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Revision des Gesetzes über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG) verabschiedet. Mit dem Gesetzes- und Verordnungspaket betreffend die elektronische Kommunikation wurde 2006 ein neuer Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation in Liechtenstein geschaffen, der in Übereinstimmung mit dem einschlägigen EWR-Recht auf völlig neuen Prinzipien beruht. Seit der Einführung dieses neuen Rechtsrahmens konnten sowohl im Rahmen der Tätigkeit der Regulierungsbehörde für die elektronische Kommunikation als auch aufgrund einschlägiger Entscheidungen nationaler und europäischer Behörden umfangreiche Erfahrungen gesammelt werden, die es anlässlich einer ersten KomG-Revision in das Gesetz einzuarbeiten gilt.
Darüber hinaus haben sich sowohl das rechtliche, insbesondere das EWR-rechtliche, als auch das technische Umfeld im Bereich der elektronischen Kommunikation zwischenzeitlich mit der gewohnten Dynamik entwickelt, sodass auch insofern eine Anpassung des geltenden Rechts geboten ist. Weiters haben sich im neuen Rechtsrahmen bestimmte Regelungsdefizite, insbesondere hinsichtlich des Schutzes der Nutzer, offenbart, die es im Rahmen der gegenständlichen KomG-Revision zu beheben gilt. Damit im Zusammenhang stehen die Bekämpfung des Missbrauchs liechtensteinischer Rufnummern sowie die konsequente Durchsetzung der Struktur des Liechtensteinischen Nummerierungsplanes (LNP), wo ebenfalls Handlungsbedarf für den liechtensteinischen Gesetzgeber besteht.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31. August 2009. Der Bericht kann im Internet unter www.rk.llv.li oder am Schalter der Regierungskanzlei im Regierungsgebäude bezogen werden.
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