pafl: Der Urlaub - die schönste Zeit des Jahres? Leider nicht immer - Möglichkeit der Kostenminderung
Vaduz (ots)
Information der Konsumentenberatungsstelle im Auftrag des Ressorts Wirtschaft
Weisse Sandstrände, luftige Bungalow-Zimmer, Gourmet-Essen und zuvorkommendes Personal: Wer seinen Urlaub plant, hat meistens hohe Ansprüche und will diese zur Erholung auch umgesetzt wissen. Am Urlaubsort angekommen, entpuppt sich der vermeintliche Traumurlaub manchmal leider als Albtraum: Der angebliche Traumstrand ist in Wahrheit eine Müllhalde. Das Vier-Sterne-Hotel existiert erst als Rohbau, und früh morgens besorgt der Presslufthammer den Weckruf.
Verläuft die Pauschalreise nicht planmässig, kann Preisminderung geltend gemacht werden. Folgende Tipps sind bei Urlaubsärger zu beachten:
Recht auf Gegenleistung
Bei Pauschalreisen gilt der Grundsatz der Prospektwahrheit. Der Reiseveranstalter muss - egal, ob er Schuld an einem Mangel hat oder nicht - für die ausgewiesenen Leistungen einstehen. Werden diese nur teilweise erbracht, hat der reklamierende Kunde ein Recht auf Gewährleistung.
Gleich vor Ort reklamieren!
Wichtig ist, die vorgefundenen Mängel unverzüglich vor Ort der Reiseleitung bekannt zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Unbedingt auch eine schriftliche Bestätigung durch die Reiseleitung fordern.
Beweise sammeln!
Wird eine schriftliche Bestätigung verweigert, gilt es,Beweise zu sammeln, insbesondere auch für Mängel, die nicht verbessert werden können - wie etwa ein verschmutzter, öffentlicher Strand oder eine lärmende Baustelle auf dem Nachbargrundstück. Besonders wichtig ist allerdings, dass die schriftlichen Behauptungen auch stichhaltig bewiesen werden können. Dazu zählen Fotos, Zeugenaussagen, Kontaktadressen oder Videos vom verschmutzten Strand oder von den lärmenden Baumaschinen, aber auch Rechnungen, die durch Mängel entstanden sind, so z.B. im Fall eines gebuchten All-inclusive-Urlaubs, der vor Ort dann doch Selbstverpflegung erfordert.
Schadenersatz
Wer im Urlaub krank wird, sollte in jedem Fall vor Ort einen Arzt aufsuchen und sich von ihm Atteste und Krankheitsbestätigung aushändigen lassen. Wichtig ist das vor allem bei etwaigen Schadenersatzforderungen wegen "entgangener Urlaubsfreuden". Schadenersatzforderungen können gestellt werden, wenn etwa das Essen oder der Pool mit Viren verseucht waren.
Bei der Rückkehr aus dem verpatzten Urlaub sollte dem Reiseveranstalter (nicht dem Reisebüro) sofort per Einschreiben die Mängel angezeigt und Reisepreisminderungsansprüche geltend gemacht werden. Als Leitfaden gilt hier die "Frankfurter Tabelle". Will man in diesem Schreiben bereits konkrete Zahlen nennen, sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden.
Wer diese Mängel nicht sofort nach der Rückkehr anzeigt, könnte Probleme bekommen. Gerade deutsche Reiseveranstalter befristen die Kostenminderungsansprüche auf vier Wochen nach Rückkehr.
Nicht alles gilt als Reisemangel!
Nicht jedes Ärgernis im Urlaub stellt allerdings einen Reisemangel dar. Tummeln sich in tropischen Hotelarealen Riesenspinnen, Kröten oder Kakerlaken, so muss man dies bei solchen Zielen ebenso in Kauf nehmen wie oft bis spät in die Nacht feiernde Einheimische.
Am besten, man beugt bereits bei der Reiseauswahl vor, indem man sich Prospekt oder Website kritisch ansieht und sich im Zweifelsfall im Reisebüro näher informiert. Denn "meerseitig gelegenes Zimmer" bedeutet noch lange nicht "Ruhe" oder "Ausblick aufs Meer", sondern nur, dass dieses nicht auf die Landseite hin ausgerichtet ist. Und "wenige Meter vom Meer" ist noch kein Versprechen, dass es dort auch einen schönen Badestrand mit Duschen und Liegestühlen gibt.
Für etwaige weitere Auskünfte steht die Konsumentenberatungsstelle unter folgenden Koordinaten zur Verfügung:
Konsumentenberatungsstelle Amt für Handel und Transport, Vaduz Telefon +423 236 69 99, Fax +423 236 69 07 www.konsumentenschutz.llv.li konsumentenschutz@aht.llv.li
Frankurter Tabelle
Auszüge aus dem unverbindlichen Leitfaden für die Reisepreisminderung. Angaben in Prozent. Die Ansprüche beziehen sich auf vom Reiseveranstalter zugesicherte Leistungen.
Unterkunft
Abweichung vom gebuchten Objekt 10-25% Doppelzimmer statt EZ 20% Dreibettzimmer statt EZ 25% Vierbettzimmer statt DZ 20-30% Zimmer zu klein: 5-10% fehlender Balkon: 5-10% fehlendes Bad/WC: 15-25% fehlende Klimaanlage: 10-20% Ungeziefer: 10-50% Schäden (Risse, Feuchtigkeit): 10-50%
Verpflegung
vollkommener Ausfall: 50% nicht genügend warme Speisen 10% verdorbene Speisen: 20-30% verschmutztes Geschirr: 10-15%
Sonstiges
fehlender oder schmutziger Pool 10-20% Unmöglichkeit des Badens im Meer 10-20% verschmutzter Strand 10-20%
Transport
Verlegung in eine niedrigere Klasse: 10-15% erhebliche Abweichung vom Standard: 5-10%
Kontakt:
Amt für Handel und Transport
Pircher Wilfried, Leiter
T +423 236 69 04
Fax +423 236 69 07
www.konsumentenschutz.llv.li