pafl: Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der berufsmässigen Motorfahrzeugführer
Vaduz (ots)
Vaduz, 12. August (pafl) - Am 11. August 2009 hat die Regierung eine neue Verordnung über die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer (LRKV) verabschiedet. Die alte Verordnung vom Dezember 1996 wurde aufgehoben. Die neue Verordnung dient der Umsetzung der "Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates". Die Verordnung regelt die Kontrollen der Lenk- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer auf der Strasse und in den Betrieben, die jährlich von der Landespolizei durchgeführt werden. Die Landespolizei koordiniert die Strassenkontrollenaktionen, die in Abstimmung mit anderen EWR-Mitgliedstaaten durchzuführen sind.
Kontakt:
Ressort Verkehr
Anne-Sophie Constans-Lampert, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 88