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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der berufsmässigen Motorfahrzeugführer

Vaduz (ots)

Vaduz, 12. August (pafl) - Am 11. August 2009 hat
die Regierung eine neue Verordnung über die Kontrolle der Lenk- und 
Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer (LRKV) verabschiedet.
Die alte Verordnung vom Dezember 1996 wurde aufgehoben. Die neue 
Verordnung dient der Umsetzung der "Richtlinie 2006/22/EG des 
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die 
Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 
3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für 
Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 
88/599/EWG des Rates". Die Verordnung regelt die Kontrollen der Lenk-
und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer auf der Strasse 
und in den Betrieben, die jährlich von der Landespolizei durchgeführt
werden. Die Landespolizei koordiniert die Strassenkontrollenaktionen,
die in Abstimmung mit anderen EWR-Mitgliedstaaten durchzuführen sind.

Kontakt:

Ressort Verkehr
Anne-Sophie Constans-Lampert, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 88

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