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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Aufforderung zur Antragstellung auf Prämienverbilligung in der Krankenkasse für das Jahr 2009

Vaduz (ots)

Vaduz, 17. August (pafl) - Der Staat entrichtet
Beiträge zur Prämienverbilligung an einkommensschwache Versicherte. 
Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2009 haben somit alle 
in Liechtenstein obligatorisch für Krankenpflege versicherten 
Personen, deren Erwerb die gesetzlichen Erwerbsgrenzen nicht 
überschreitet (45'000 Franken für alleinstehende / alleinerziehende 
Personen bzw. 54'000 Franken für Ehepaare).
Der Erwerb setzt sich wie folgt zusammen:
Steuerpflichtiger Erwerb (Ziffer 15 der Steuererklärung)
+ 5 Prozent des Reinvermögens (Ziffer 6 der Steuererklärung)
Bei AHV- und IV-Renten sind zusätzlich noch 70 Prozent Freibetrag 
der AHV/IV-Rente (Ziffer 13.1 der Steuererklärung) abzuziehen. Für 
Kinder bis 16 Jahre kann keine Prämienverbilligung geltend gemacht 
werden, da sie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 
prämienbefreit sind.
Die Berechnung der Prämienverbilligung für das Jahr 2009 erfolgt 
aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung des Jahres 2008. Die 
Beiträge der Prämienverbilligung richten sich nach der im 
Landesdurchschnitt errechneten Prämie in der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung.
Antragsfrist bis 31. Oktober 2009
Der Antrag muss bis zum 31. Oktober 2009 auf dem entsprechenden 
Formular des Amtes für Gesundheit (erhältlich dort oder bei den 
Gemeindeverwaltungen sowie im Internet unter: www.ag.llv.li - 
Krankenversicherung) bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Die 
bisher eingereichten Anträge wurden bereits an das Amt für Gesundheit
weitergeleitet. Es muss ein Antrag pro Person ausgefüllt werden. Dem 
Antrag ist eine Kopie der Versicherungspolice (der Krankenkasse), 
gültig ab 1. Januar 2009, beizulegen. Da der Antrag jährlich zu 
stellen ist, müssen Personen, welche für das vergangene Jahr bereits 
einen Antrag gestellt haben, erneut einen solchen einreichen.
Bei Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten 2008 leitet die 
Gemeinde den Antrag zusammen mit der Erwerbsbescheinigung direkt an 
das Amt für Gesundheit weiter. Wird ein Antrag nach Ablauf des Jahres
2009 eingereicht, hat der Antragsteller sich an das Amt für 
Gesundheit zu wenden. Anspruch auf Prämienverbilligung für ein 
vergangenes Jahr besteht nur bei Vorliegen von entschuldbaren Gründen
(z. B. bei nachweisbarem, längerem Spitalaufenthalt).
Der Betrag wird grundsätzlich jährlich rückwirkend am Ende des 
betreffenden Kalenderjahres direkt an den Versicherten ausbezahlt. 
Dies bedeutet, dass die Prämienverbilligungen für das Jahr 2009 
zwischen November 2009 und Januar 2010 ausbezahlt werden.
Für weitere Auskünfte steht das Amt für Gesundheit, Abteilung 
Kranken- und Unfallversicherung / Prämienverbilligung, Vaduz, gerne 
zur Verfügung (Tel.: 236 73 43, Internet: www.ag.llv.li).

Kontakt:

Amt für Gesundheit
Cornelia Konrad, Abt. Kranken- und Unfallversicherung /
Prämienverbilligung
T +423 236 73 43
cornelia.konrad@ag.llv.li
www.ag.llv.li

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