pafl: Aufforderung zur Antragstellung auf Prämienverbilligung in der Krankenkasse für das Jahr 2009
Vaduz (ots)
Vaduz, 17. August (pafl) - Der Staat entrichtet Beiträge zur Prämienverbilligung an einkommensschwache Versicherte. Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2009 haben somit alle in Liechtenstein obligatorisch für Krankenpflege versicherten Personen, deren Erwerb die gesetzlichen Erwerbsgrenzen nicht überschreitet (45'000 Franken für alleinstehende / alleinerziehende Personen bzw. 54'000 Franken für Ehepaare).
Der Erwerb setzt sich wie folgt zusammen:
Steuerpflichtiger Erwerb (Ziffer 15 der Steuererklärung) + 5 Prozent des Reinvermögens (Ziffer 6 der Steuererklärung)
Bei AHV- und IV-Renten sind zusätzlich noch 70 Prozent Freibetrag der AHV/IV-Rente (Ziffer 13.1 der Steuererklärung) abzuziehen. Für Kinder bis 16 Jahre kann keine Prämienverbilligung geltend gemacht werden, da sie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung prämienbefreit sind.
Die Berechnung der Prämienverbilligung für das Jahr 2009 erfolgt aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung des Jahres 2008. Die Beiträge der Prämienverbilligung richten sich nach der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Antragsfrist bis 31. Oktober 2009
Der Antrag muss bis zum 31. Oktober 2009 auf dem entsprechenden Formular des Amtes für Gesundheit (erhältlich dort oder bei den Gemeindeverwaltungen sowie im Internet unter: www.ag.llv.li - Krankenversicherung) bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Die bisher eingereichten Anträge wurden bereits an das Amt für Gesundheit weitergeleitet. Es muss ein Antrag pro Person ausgefüllt werden. Dem Antrag ist eine Kopie der Versicherungspolice (der Krankenkasse), gültig ab 1. Januar 2009, beizulegen. Da der Antrag jährlich zu stellen ist, müssen Personen, welche für das vergangene Jahr bereits einen Antrag gestellt haben, erneut einen solchen einreichen.
Bei Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten 2008 leitet die Gemeinde den Antrag zusammen mit der Erwerbsbescheinigung direkt an das Amt für Gesundheit weiter. Wird ein Antrag nach Ablauf des Jahres 2009 eingereicht, hat der Antragsteller sich an das Amt für Gesundheit zu wenden. Anspruch auf Prämienverbilligung für ein vergangenes Jahr besteht nur bei Vorliegen von entschuldbaren Gründen (z. B. bei nachweisbarem, längerem Spitalaufenthalt).
Der Betrag wird grundsätzlich jährlich rückwirkend am Ende des betreffenden Kalenderjahres direkt an den Versicherten ausbezahlt. Dies bedeutet, dass die Prämienverbilligungen für das Jahr 2009 zwischen November 2009 und Januar 2010 ausbezahlt werden.
Für weitere Auskünfte steht das Amt für Gesundheit, Abteilung Kranken- und Unfallversicherung / Prämienverbilligung, Vaduz, gerne zur Verfügung (Tel.: 236 73 43, Internet: www.ag.llv.li).
Kontakt:
Amt für Gesundheit
Cornelia Konrad, Abt. Kranken- und Unfallversicherung /
Prämienverbilligung
T +423 236 73 43
cornelia.konrad@ag.llv.li
www.ag.llv.li