pafl: Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. August (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 18. August 2009 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (Bürgerrechtsgesetz; BüG) an den Landtag verabschiedet.
Die Gesetzesvorlage weist drei Schwerpunkte auf: Einerseits umfasst sie die aufgrund einer Motion aus dem Jahre 2007 geforderten sowie in der letzten Zeit mehrfach erhobenen Abänderungswünsche betreffend den Verlust des Landesbürgerrechtes durch stillschweigenden Verzicht. Andererseits hat sich bei der praktischen Umsetzung der kürzlich eingeführten integrativen Bestimmungen, vor allem beim Nachweis der Grundkenntnisse der Rechtsordnung und des staatlichen Aufbaus als Voraussetzung für die Aufnahme ins Landesbürgerrecht, ein marginaler Verbesserungsbedarf gezeigt. Darüber hinaus ist anlässlich der Vernehmlassung eine exakte Definition des bisher unbestimmten Rechtsbegriffes "des ordentlichen liechtensteinischen Wohnsitzes" sowie die Klarstellung, ob Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen bei allfälligen Auslandsaufenthalten beibehalten werden, gefordert worden.
Die Vorlage ist ausserdem aus sachbezogenen Gründen zum einen mit dem geltenden Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer ohne EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit (AuG) und zum anderen mit dem im Januar 2010 in Kraft tretenden Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) abgestimmt worden. Betreffend dem PFZG wurde auch dessen Begrifflichkeit des Daueraufenthaltes vorgreifend übernommen.
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