pafl: Vorsicht Falle - Adressbuchschwindel
Vaduz (ots)
Das Phänomen "Adressbuchschwindel" wird schon seit längerem von der Wirtschaft beklagt. Es gehört zu den offenbar nicht ausrottbaren Methoden des Kundenfangs, mit der sehr lukrativ Gewinne zu erzielen sind.
Bei Adressbucheinträgen ist es üblich, dass Grundeinträge kostenlos sind. Seriöse Adressbuchverlage verschicken den Firmen jährlich Korrekturbögen und Antragsformulare zu und fordern dazu auf, die Richtigkeit der Adresse bzw. die Einwilligung zur Eintragung zu bestätigen.
Dieses System machen sich unseriöse Anbieter zunutze, indem sie ähnliche Formulare verschicken. Die Aufmachung der Formulare suggeriert die Vorstellung, dass einfache Adressangaben kostenlos aufgenommen werden. Da diese Formulare wie offizielle Papiere aussehen, wird nur selten auf das Kleingedruckte geachtet. Dort steht dann aber zu lesen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. In den meisten Fällen handelt es sich um nutzlose Verzeichnisse zu überteuerten Preisen.
Woran erkennt man unseriös arbeitende Adressbuchverlage? - Das Werbeschreiben ähnelt einer Rechnung, zumeist sind bereits ausgefüllte Überweisungsträger dem Schreiben fest beigefügt. - Angegebene Kunden- oder Registriernummern sollen den Eindruck bereits bestehender Geschäftsverbindungen erwecken. - Es werden Logos oder Bezeichnungen verwendet, die denen von Behörden oder halbamtlichen Stellen ähneln. - Zumeist geben erst die kleingedruckten Geschäftsbedingungen einen Hinweis darauf, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. In besonders dreisten Fällen wird im Formular auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, welche nur auf der Homepage des Anbieters abrufbar sind. - Datenerhebungsbögen für eine vorgeblich kostenfreie Aufnahme der Firmendaten in eine Datenbank werden zugesandt. Kostenlos ist jedoch nur die Veröffentlichung der so genannten Stammdaten (Firmenbezeichnung, Anschrift) oder die Aktualisierung der Daten. - Die Eintragungsofferten werden oftmals per Fax oder E-Mail verschickt (Hinweis: unerbetene Telefax- und E-Mailwerbung ist nicht erlaubt). - In Formularen werden Anzeigentexte aus anderweitig veröffentlichten, von den angeschriebenen Unternehmen tatsächlich in Auftrag gegebenen Werbeanzeigen, montiert. Die Richtigkeit eines angeblichen Korrekturabzuges soll schriftlich bestätigt werden. Tatsächlich bestätigt man aber mit der Unterschrift den Abschluss zu einem Anzeigenauftrag.
Was können die Geschädigten tun? Das Zusenden ungerechtfertigter Offerten und das Unterbreiten irreführender Angaben fallen unter das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die beim Abschluss eines Vertrages getäuschte Partei kann den Vertrag - am besten schriftlich, mit eingeschriebenem Brief - anfechten, indem sie der Gegenpartei erklärt, sie sei getäuscht worden und den Vertrag deshalb als ungültig betrachte. Für weitere Auskünfte steht die Konsumentenberatungsstelle gerne zur Verfügung:
Konsumentenberatungsstelle Telefon: +423 236 69 99 www.konsumentenschutz.llv.li konsumentenschutz@aht.llv.li
Kontakt:
Wilfried Pircher
Leiter Amt für Handel und Transport
T +423 236 69 04