pafl: Verlängerung der Übergangsfristen im Stiftungsrecht
Vaduz (ots)
Vaduz, 26. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. August 2009 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts verabschiedet, mit welchem die Übergangsfristen im neuen Stiftungsrecht verlängert werden.
Hierdurch reagiert die Regierung auf die in der Praxis aufgetretenen Probleme in Bezug auf die ursprünglich zu kurz bemessenen Übergangsfristen, welche mitunter zu Rechtsunsicherheiten und damit zu Verzögerungen bei nötigen oder in Erwägung gezogenen Umstrukturierungen geführt haben. Dementsprechend wird eine massvolle Verlängerung der ursprünglich vorgesehenen Übergangsfristen um jeweils sechs Monate angestrebt.
Gleichzeitig soll mit der Vorlage sichergestellt werden, dass durch die Verlängerung der Übergangsfristen keine kontrollfreien Zeiträume entstehen und die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit des neuen Stiftungsrechts in vollem Umfang gewährleistet bleibt.
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Ivana Ritter
Leiterin Ressort Justiz
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