pafl: Übernahme von Arzneimittel-Richtlinien in das EWR-Abkommen
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. September (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Übernahme von verschiedenen EG-Rechtsakten in das EWR-Abkommen, welche die Schaffung von Gemeinschaftskodizes für Human- und Tierarzneimittel betreffen.
Am 29. Mai 2009 hat der Gemeinsame EWR Ausschuss beschlossen, drei EG-Richtlinien und eine EG-Verordnung in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Die Rechtsakte betreffen die Schaffung von Gemeinschaftskodizes für Humanarzneimittel und für Tierarzneimittel, die Festlegung von Gemeinschaftsverfahren, um Human- und Tierarzneimittel zu genehmigen und zu überwachen, und die Errichtung einer Europäischen Arzneimittelagentur. Die Rechtsakte sind Teil des sogenannten Pharmaceutical Package, das 2004 in der Europäischen Union in Kraft getreten ist.
Ziel des Pharmaceutical Package ist es, die bestehenden Bestimmungen des EU-Arzneimittelrechts zu verbessern. Die Richtlinien harmonisieren das Arzneimittelrecht im EWR, vor allem die Genehmigungsverfahren, die Herstellung, den Grosshandel, die Werbung und die Pharmakovigilanz von Arzneimitteln. Durch die Richtlinien werden bestehende Verfahren zur Genehmigung von Arzneimitteln abgeändert. Bei der Übernahme des Pharmaceutical Package in das EWR-Abkommen konnte eine Anpassung für Liechtenstein bei den Arzneimittelgenehmigungen ausgehandelt werden. Aufgrund dieser Anpassung muss Liechtenstein keine eigenen Genehmigungen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung oder im dezentralisierten Verfahren ausstellen.
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Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
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