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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Übernahme von Arzneimittel-Richtlinien in das EWR-Abkommen

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. September (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Übernahme von 
verschiedenen EG-Rechtsakten in das EWR-Abkommen, welche die 
Schaffung von Gemeinschaftskodizes für Human- und Tierarzneimittel 
betreffen.
Am 29. Mai 2009 hat der Gemeinsame EWR Ausschuss beschlossen, drei
EG-Richtlinien und eine EG-Verordnung in das EWR-Abkommen zu 
übernehmen. Die Rechtsakte betreffen die Schaffung von 
Gemeinschaftskodizes für Humanarzneimittel und für Tierarzneimittel, 
die Festlegung von Gemeinschaftsverfahren, um Human- und 
Tierarzneimittel zu genehmigen und zu überwachen, und die Errichtung 
einer Europäischen Arzneimittelagentur. Die Rechtsakte sind Teil des 
sogenannten Pharmaceutical Package, das 2004 in der Europäischen 
Union in Kraft getreten ist.
Ziel des Pharmaceutical Package ist es, die bestehenden 
Bestimmungen des EU-Arzneimittelrechts zu verbessern. Die Richtlinien
harmonisieren das Arzneimittelrecht im EWR, vor allem die 
Genehmigungsverfahren, die Herstellung, den Grosshandel, die Werbung 
und die Pharmakovigilanz von Arzneimitteln. Durch die Richtlinien 
werden bestehende Verfahren zur Genehmigung von Arzneimitteln 
abgeändert. Bei der Übernahme des Pharmaceutical Package in das 
EWR-Abkommen konnte eine Anpassung für Liechtenstein bei den 
Arzneimittelgenehmigungen ausgehandelt werden. Aufgrund dieser 
Anpassung muss Liechtenstein keine eigenen Genehmigungen im Verfahren
der gegenseitigen Anerkennung oder im dezentralisierten Verfahren 
ausstellen.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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