pafl: Regierung verabschiedet Stellungnahme zum Finanzkontrollgesetz
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. September (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag die Stellungnahme zur Schaffung eines Gesetzes über die Finanzkontrolle und der damit zusammenhängenden Änderungen weiterer Gesetze. An der Vorlage wurden seit der ersten Lesung, welche im November 2008 stattgefunden hat, verschiedene Änderungen und Anpassungen vorgenommen. Dabei sind insbesondere verschiedene Erkenntnisse eines von der Regierung eingeholten Gutachtens in die Stellungnahme eingeflossen. Demnach wird der Konstellation, wonach die Finanzkontrolle künftig organisatorisch dem Landtag - statt wie bisher der Regierung - beigeordnet ist, insofern noch stärker Rechnung getragen, als dass die Finanzkontrolle die Geschäftsprüfungskommission des Landtag anhören muss, bevor sie selbständig Personal anstellt. Ebenso ist neu eine vorgängige Anhörung der Geschäftsprüfungskommission vor der Verabschiedung des jährlichen Revisionsprogramms in der Vorlage verankert.
Im Weiteren ist in der Vorlage vorgesehen, dass die Finanzkontrolle mit der Regierung eine Leistungsvereinbarung über die Besorgung administrativer Geschäfte abschliessen kann. Dies erscheint notwendig, da dadurch die Finanzkontrolle an den bewährten administrativen Strukturen der Landesverwaltung partizipieren kann, ohne dadurch in der institutionellen Unabhängigkeit tangiert zu sein. Durch die Aufnahme einer externen Revisionsstelle in den Gesetzestext ist einem ebenfalls in der ersten Lesung der Vorlage im Landtag geäusserten Wunsch Rechnung getragen worden. Die externe Revisionsstelle hat die Aufgabe, die Finanzkontrolle periodisch zu überprüfen.
Die Stellungnahme ist schliesslich auch vor dem Hintergrund des Berichts und Antrags der Regierung betreffend der Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen zu sehen. Diese Vorlage zur Corporate Governance hat der Landtag in seiner September-Sitzung behandelt. Das Finanzkontrollgesetz ist mit der Stellungnahme in verschiedenen Punkten an die vorgenannte Vorlage angepasst worden.
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