pafl: Strafgesetzbuch wird abgeändert
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2009 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches verabschiedet.
In Umsetzung und Anwendung der internationalen Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ist Liechtenstein verpflichtet, den Vortatenkatalog des Geldwäschereitatbestandes von § 165 StGB zu erweitern. Anlässlich der im Jahr 2007 durchgeführten Länderevaluation Liechtensteins durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) und MONEYVAL, dem Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Massnahmen gegen Geldwäscherei, wurde unter anderem die Ausweitung des Vortatenkatalogs um die Tatbestände der Urkundenfälschung (§§ 223 und 224 StGB), der Umweltdelikte (§§ 180 und 182 StGB) und der Marktmanipulation (Art. 24 Marktmissbrauchsgesetz) gefordert. Mit der gegenständlichen Vernehmlassungsvorlage wird dieser Forderung Rechnung getragen.
Liechtenstein unterstreicht damit, dass den internationalen Verpflichtungen nachgekommen und der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiterhin ein hoher Stellenwert eingeräumt wird.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Justiz
Ivana Ritter
Tel.: + 423 236 60 85