pafl: Bekenntnis zu den Datenschutzstandards des Europarats
Vaduz (ots)
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Änderungen der Erklärungen unter Art. 3 und unter Art. 13 Abs. 2 des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten vom 28. Januar 1981.
Das Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 dient der verbesserten Umsetzung des Übereinkommens. Die Verbesserung der Umsetzung ist aufgrund der steigenden Zahl von grenzüberschreitenden Datentransaktionen aus einem Vertragsstaat in einen Drittstaat oder in eine Drittorganisation nötig geworden.
Das Übereinkommen ist für Liechtenstein seit dem 1. September 2004 in Kraft. Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls bringt Liechtenstein die Absicht zum Ausdruck, das vom Europarat festgelegte Datenschutzniveau, insbesondere bei grenzüberschreitenden Datenübermittlungen, einzuhalten. Durch die im September 2008 und im Dezember 2008 vom Landtag genehmigten Abänderungen des Datenschutzgesetzes (DSG) wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erfüllung der Bestimmungen des Zusatzprotokolls in Liechtenstein bereits geschaffen. Als Folge der erwähnten Abänderungen des DSG, welche am 1. Januar 2009 bzw. im Juli 2009 in Kraft traten, sollen ausserdem zwei Änderungen der Erklärungen Liechtensteins zum Übereinkommen vom 28. Januar 1981 vorgenommen werden.
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