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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Bekenntnis zu den Datenschutzstandards des Europarats

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag betreffend das Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum 
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen 
Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Änderungen der 
Erklärungen unter Art. 3 und unter Art. 13 Abs. 2 des Übereinkommens 
zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung 
personenbezogener Daten vom 28. Januar 1981.
Das Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 dient der verbesserten 
Umsetzung des Übereinkommens. Die Verbesserung der Umsetzung ist 
aufgrund der steigenden Zahl von grenzüberschreitenden 
Datentransaktionen aus einem Vertragsstaat in einen Drittstaat oder 
in eine Drittorganisation nötig geworden.
Das Übereinkommen ist für Liechtenstein seit dem 1. September 2004
in Kraft. Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls bringt 
Liechtenstein die Absicht zum Ausdruck, das vom Europarat festgelegte
Datenschutzniveau, insbesondere bei grenzüberschreitenden 
Datenübermittlungen, einzuhalten. Durch die im September 2008 und im 
Dezember 2008 vom Landtag genehmigten Abänderungen des 
Datenschutzgesetzes (DSG) wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für
die Erfüllung der Bestimmungen des Zusatzprotokolls in Liechtenstein 
bereits geschaffen. Als Folge der erwähnten Abänderungen des DSG, 
welche am 1. Januar 2009 bzw. im Juli 2009 in Kraft traten, sollen 
ausserdem zwei Änderungen der Erklärungen Liechtensteins zum 
Übereinkommen vom 28. Januar 1981 vorgenommen werden.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Dominik Marxer
T +423 236 60 63

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