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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Erhebung von Umweltabgaben auf neuer Grundlage

Vaduz (ots)

Vaduz, 20. Oktober (pafl) - Umwelt- und
Lenkungsabgaben bilden als Ergänzung zu Geboten und Verboten ein 
modernes Instrument zum Schutz der Umwelt. Mit dem 
marktwirtschaftlichen Instrument von Lenkungsabgaben soll über 
finanzielle Anreize oder über den Preis von Produkten umweltgerechtes
Verhalten erzeugt und ein effizienter Umweltschutz sichergestellt 
werden. In der Schweiz sind entsprechende Bestimmungen im Jahre 1997 
ins Umweltschutzgesetz aufgenommen und in der Folge Lenkungsabgaben 
auf verschiedene Stoffe und Produkte eingeführt worden, namentlich 
auf flüchtige organische Verbindungen, auf Heizöl Extraleicht mit 
einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent sowie auf Benzin und 
Dieselöl mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent. Als 
bisher letzte Umweltabgabe wurde mit Wirkung ab 2008 - gestützt auf 
das CO2-Gesetz von 1999 - eine Abgabe auf den Ausstoss von CO2 
aufgrund der Verwendung fossiler Brenn- und Treibstoffe eingeführt.
Die Erhebung von Abgaben ist grundsätzlich eine hoheitliche 
Angelegenheit und daher von Liechtenstein eigenständig zu regeln. 
Dennoch ist die Übernahme von schweizerischen Umweltabgaben aufgrund 
der engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Liechtenstein und 
der Schweiz erforderlich. Damit können insbesondere 
Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Es wurden deshalb mit der 
Schweiz ein Vertrag und eine Vereinbarung ausgehandelt, welche die 
parallele Erhebung von Umweltabgaben in Liechtenstein regeln. Die 
Regierung unterbreitet dem Landtag nun einen Bericht und Antrag zu 
diesem Vertrag und der Vereinbarung. In einem zweiten Bericht und 
Antrag, der dem Landtag gleichzeitig unterbreitet wird, wird der 
Erlass von nationalen Gesetzen zur Erhebung von Umweltabgaben 
vorgeschlagen.
Für die Konsumenten und Konsumentinnen ändert sich in der Praxis 
nichts, da die oben erwähnten Abgaben bereits bisher im Sinne einer 
Übergangslösung auf der Grundlage des Zollvertrags auch in 
Liechtenstein erhoben wurden.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler, T +423 236 60 61
Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle, T +423 236 61 97

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