pafl: Erhebung von Umweltabgaben auf neuer Grundlage
Vaduz (ots)
Vaduz, 20. Oktober (pafl) - Umwelt- und Lenkungsabgaben bilden als Ergänzung zu Geboten und Verboten ein modernes Instrument zum Schutz der Umwelt. Mit dem marktwirtschaftlichen Instrument von Lenkungsabgaben soll über finanzielle Anreize oder über den Preis von Produkten umweltgerechtes Verhalten erzeugt und ein effizienter Umweltschutz sichergestellt werden. In der Schweiz sind entsprechende Bestimmungen im Jahre 1997 ins Umweltschutzgesetz aufgenommen und in der Folge Lenkungsabgaben auf verschiedene Stoffe und Produkte eingeführt worden, namentlich auf flüchtige organische Verbindungen, auf Heizöl Extraleicht mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent sowie auf Benzin und Dieselöl mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent. Als bisher letzte Umweltabgabe wurde mit Wirkung ab 2008 - gestützt auf das CO2-Gesetz von 1999 - eine Abgabe auf den Ausstoss von CO2 aufgrund der Verwendung fossiler Brenn- und Treibstoffe eingeführt.
Die Erhebung von Abgaben ist grundsätzlich eine hoheitliche Angelegenheit und daher von Liechtenstein eigenständig zu regeln. Dennoch ist die Übernahme von schweizerischen Umweltabgaben aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz erforderlich. Damit können insbesondere Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Es wurden deshalb mit der Schweiz ein Vertrag und eine Vereinbarung ausgehandelt, welche die parallele Erhebung von Umweltabgaben in Liechtenstein regeln. Die Regierung unterbreitet dem Landtag nun einen Bericht und Antrag zu diesem Vertrag und der Vereinbarung. In einem zweiten Bericht und Antrag, der dem Landtag gleichzeitig unterbreitet wird, wird der Erlass von nationalen Gesetzen zur Erhebung von Umweltabgaben vorgeschlagen.
Für die Konsumenten und Konsumentinnen ändert sich in der Praxis nichts, da die oben erwähnten Abgaben bereits bisher im Sinne einer Übergangslösung auf der Grundlage des Zollvertrags auch in Liechtenstein erhoben wurden.
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