pafl: EG-Richtlinie über Teilnutzungsverträge wird in liechtensteinisches Recht übernommen
Vaduz (ots)
Vaduz, 28. Oktober (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der EG-Richtlinie über Teilnutzungsverträge zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die Verbraucher überall auf dem europäischen Markt gleich gut geschützt sind, und dafür sorgen, dass die Akteure auf dem Markt für Timesharing und andere Urlaubsprodukte unter gleichen Voraussetzungen operieren.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im Januar 2009 die Richtlinie über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimme Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen erlassen. Die Regelungen sind bis zum 23. Februar 2011 in liechtensteinisches Recht umzusetzen.
Die Richtlinie bezweckt, das Vertrauen der Verbraucher in die Timesharing-Branche zu stärken, welche EU-weit einen Umsatz von über 10,5 Milliarden Euro erzielt und über 40'000 Personen beschäftigt. Mit der Richtlinie soll ein hohes Verbraucherschutzniveau erreicht werden. Bisher waren die Verbraucher durch die Richtlinie über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien geschützt, die ihnen grundlegende Rechte einräumte.
Die neue Richtlinie soll bisherige Regelungslücken schliessen. Der Geltungsbereich wird erweitert, so dass auch neue Produkte darunter fallen, wie etwa Discount Holiday Clubs oder Feriennutzungsrechte auf Kreuzfahrtschiffen, Kanalbooten oder Caravans. Ferner wird der Verbraucherschutz beim Weiterverkauf oder Tausch von Timesharing-Nutzungsrechten oder im Zusammenhang mit Tauschbörsen verstärkt.
Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 T +423 236 60 09