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Fürstentum Liechtenstein

pafl: EG-Richtlinie über Teilnutzungsverträge wird in liechtensteinisches Recht übernommen

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. Oktober (pafl) - Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Übernahme der EG-Richtlinie über 
Teilnutzungsverträge zuhanden des Landtags verabschiedet. Die 
Richtlinie soll sicherstellen, dass die Verbraucher überall auf dem 
europäischen Markt gleich gut geschützt sind, und dafür sorgen, dass 
die Akteure auf dem Markt für Timesharing und andere Urlaubsprodukte 
unter gleichen Voraussetzungen operieren.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben
im Januar 2009 die Richtlinie über den Schutz der Verbraucher im 
Hinblick auf bestimme Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, 
Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und
Tauschverträgen erlassen. Die Regelungen sind bis zum 23. Februar 
2011 in liechtensteinisches Recht umzusetzen.
Die Richtlinie bezweckt, das Vertrauen der Verbraucher in die 
Timesharing-Branche zu stärken, welche EU-weit einen Umsatz von über 
10,5 Milliarden Euro erzielt und über 40'000 Personen beschäftigt. 
Mit der Richtlinie soll ein hohes Verbraucherschutzniveau erreicht 
werden. Bisher waren die Verbraucher durch die Richtlinie über den 
Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien geschützt, die ihnen
grundlegende Rechte einräumte.
Die neue Richtlinie soll bisherige Regelungslücken schliessen. Der
Geltungsbereich wird erweitert, so dass auch neue Produkte darunter 
fallen, wie etwa Discount Holiday Clubs oder Feriennutzungsrechte auf
Kreuzfahrtschiffen, Kanalbooten oder Caravans. Ferner wird der 
Verbraucherschutz beim Weiterverkauf oder Tausch von 
Timesharing-Nutzungsrechten oder im Zusammenhang mit Tauschbörsen 
verstärkt.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 T +423 236 60 09

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