pafl: Transport gefährlicher Güter: Verordnung abgeändert
Vaduz (ots)
Vaduz, 28. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Oktober die Abänderung der Verordnung über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse genehmigt.
Mit der Abänderung der Verordnung werden Bestimmungen von EG-Richtlinien über den Transport von gefährlichen Gütern auf der Strasse umgesetzt. Es handelt sich hierbei um Bestimmungen über die Zulassung von Schulungsbeauftragten für die Schulung von sogenannten Gefahrengutbeauftragten von Firmen, über die Abnahme der Prüfungen durch die zuständige Behörde und die Ausstellung des Schulungsnachweises. Insbesondere wird zwischen Schulung und Prüfung klar unterschieden, da die Prüfungsstelle nicht gleichzeitig auch Schulungsveranstalter sein darf.
Weitere Anpassungen betreffen die besonderen Pflichten der Unternehmen sowie die Kontrollen in den Betrieben. Diese sollen künftig nicht nur von der Landespolizei, sondern auch vom Amt für Umweltschutz eigenständig vorgenommen werden können.
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Ressort Verkehr
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
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