pafl: Adressbuchschwindel: Adressbuchfirma erfolgreich verurteilt
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. November (pafl) - Im August hat das Amt für Handel und Transport über die Problematik des Adressbuchschwindels berichtet. Mit dieser Methode gehen dubiose Firmen schon seit vielen Jahren auf Opferjagd. Die Masche: Die Täter verschicken per Post oder Fax Formulare, die wie der Korrekturabzug oder die Rechnung für ein Telefonbuch oder Branchenbuch aussehen. Was von den Empfängern dabei oft übersehen wird, ist das Kleingedruckte und die geschickte Formulierung: Wer das Formular unterschrieben zurückschickt, "beauftragt" damit einen Eintrag in ein Internetbrachenbuch. Und den lassen sich die Betreiber teuer bezahlen: Vierstellige Kosten pro Jahr sind keine Seltenheit.
Das schweizerische Bundesgericht hat vor Kurzem einen Fall betreffend Adressbuchschwindel entschieden und die Verbraucherrechte gestärkt. Eine Firma hat einseitige Formularschreiben an eine im Ausland ansässige Gewerbetreibende geschickt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat eine Flut von Beschwerden von ausländischen Gewerbetreibenden erhalten. Diese hatten ein Formular der betreffenden Firma unterzeichnet, weil im Begleittext der Eindruck erweckt wurde, das Angebot sei unentgeltlich und der TouristDirectory die ideale Plattform, um neue Kunden zu gewinnen. Wer das Formular aber unterzeichnete, schloss einen mindestens dreijährigen Vertrag ab, der mit insgesamt über 3'200 Euro Kosten verbunden war.
Das SECO hat am 28. Dezember Zivilklage wegen Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erhoben. Wie bereits das Amtsgericht Luzern-Stadt am 14. April 2008 und das Luzerner Obergericht am 16. Januar 2009, hat nun auch das Bundesgericht die Klage gutgeheissen. Mit dem Urteil ist es der Firma untersagt, weiterhin die täuschenden Formulare zu verwenden und Geldforderungen durchzusetzen, die im Zusammenhang mit den Formularen stehen.
Das Urteil des schweizerischen Bundesgerichts ist aber nicht das erste seiner Art. Auch diverse Gerichte in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren zu rechnungsähnlichen Offerten geäussert. Opfern dieser Masche hilft das allerdings nur bedingt: Sie brauchen zumeist Standhaftigkeit und einen langen Atem, um sich gegen die strittigen Forderungen zu wehren. Liechtensteinische Unternehmen, die von einem Adressbuchschwindel betroffen sind, können sich an die Konsumentenberatungsstelle beim Amt für Handel und Transport wenden, Tel. 236 69 99.
Kontakt:
Amt für Handel und Transport, Konsumentenberatungsstelle
Wilfried Pircher, Leiter
T +423 236 69 04