pafl: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung von Gesetzen des Gesundheitsbereichs verabschiedet
Vaduz (ots)
Vaduz, 11. November (pafl) - Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Ärzte-, des Gesundheits- und des Krankenversicherungsgesetzes verabschiedet. Der Vernehmlassungsbericht sieht vor, Rahmenbedingungen für die Führung einer Arztpraxis oder einer Praxis eines Gesundheitsberufes in Form einer juristischen Person zu schaffen. Der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil StGH 2008/38 entschieden, dass das Verbot, eine Arztpraxis in Form einer juristischen Person zu führen, verfassungswidrig ist und die entsprechenden Gesetzesbestimmungen aufgehoben. Die dadurch entstandene Rechtslücke soll durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen geschlossen werden.
Mit der Abänderung der drei Gesetze des Gesundheitsbereichs und der dazugehörigen Verordnungen werden Bestimmungen für die juristischen Personen festgelegt. Ärzten und anderen Gesundheitsfachpersonen wird es zukünftig möglich sein, ihren Betrieb als AG, GmbH, einfache Gesellschaft oder Kollektivgesellschaft zu führen.
Im Zentrum der Überlegungen bei den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen stand das Interesse des Patienten. Diese sollen durch die Ärztegesellschaften und Gesundheitsberufegesellschaften nicht schlechter gestellt werden als bisher. Für zahlreiche Rechtsbereiche wurden Regeln definiert, die eine geordnete Entwicklung garantieren. Dazu zählen unter anderem die Bestimmungen über den Firmennamen, über die Beteiligung an einer Ärzte- oder Gesundheitsberufegesellschaft oder über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Mindestdeckungssumme. Weitere Regelungen betreffen den Eintrag ins Öffentlichkeitsregister und in die Liste der Ärzte- und Gesundheitsberufegesellschaften, die vom Amt für Gesundheit geführt wird, sowie die Zulassung und die Aufnahme der Tätigkeit.
Kontakt:
Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser, Mitarbeiter der Regierung
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