pafl: Liechtenstein unterzeichnet das Strafrechtsübereinkommen über Korruption sowie das 2. Zusatzprotokoll zum Rechtshilfeübereinkommen des Europarats
Vaduz (ots)
Vaduz, 17. November (pafl) - Botschafter Daniel Ospelt, Ständiger Vertreter Liechtensteins beim Europarat, hat heute Dienstag in Strassburg das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats unterzeichnet. Liechtenstein unterstreicht damit nachdrücklich seinen Willen zur Neuausrichtung seines Finanzplatzes und sein Engagement im internationalen Kampf gegen Korruption. Das Strafrechtsübereinkommen schreibt die Kriminalisierung verschiedenster Formen der Korruption vor (z.B. aktive und passive Bestechung von inländischen, ausländischen und internationalen Beamten und Parlamentsabgeordneten sowie Privatbestechung). Es enthält ferner Bestimmungen zur internationalen Rechtshilfe im Bereich der Korruption und zur Bekämpfung von Geldwäscherei von Erträgen aus Korruption.
Das Übereinkommen sieht regelmässige Überprüfungen der Umsetzung des Übereinkommens in den Vertragsstaaten durch die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) vor. Der Beitritt zum Übereinkommen zieht automatisch die Mitgliedschaft bei GRECO mit sich. Diese Mitgliedschaft wurde zur weiteren Verbesserung der Reputation Liechtensteins auf den 1. Januar 2010 vorgezogen.
Gleichzeitig hat Botschafter Daniel Ospelt das 2. Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Übereinkommen des Europarats vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen unterzeichnet. Das Zusatzprotokoll modernisiert das Übereinkommen aus dem Jahr 1959, das für Liechtenstein seit dem 26. Januar 1970 in Kraft ist. Es schafft für die heutige Praxis griffigere Bestimmungen. Seine Bestimmungen lehnen sich weitgehend an diejenigen des EU-Rechtshilfeabkommens vom 29. Mai 2000 und des Schengener Durchführungsübereinkommens vom 19. Juni 1990 an (z.B. die Einvernahme per Video- und Telefonkonferenzen, die Rückgabe von Deliktsgut oder die grenzüberschreitende Observation). Das Zusatzprotokoll ändert nichts am Kerngehalt des Übereinkommens. Der Ratifikationsprozess soll in beiden Fällen im Jahr 2010 abgeschlossen werden.
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