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Fürstentum Liechtenstein

pafl: 20 Jahre Kinderrechte

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. November (pafl) - Weltweit wird am
Freitag das Inkrafttreten der Kinderrechtskonvention am 20. November 
1989 gefeiert. Es war das erste rechtlich verbindliche Übereinkommen,
welches universelle Prinzipien für den Umgang mit Kindern festlegte. 
Mit bislang 193 Vertragsstaaten ist die Kinderrechtskonvention, was 
die Zahl der Ratifikationen angeht, das erfolgreichste internationale
Menschenrechtsübereinkommen überhaupt.
20 Jahre nach Verabschiedung der Konvention leben weltweit jedoch 
immer noch zu viele Kinder ohne Deckung ihrer Grundbedürfnisse, ohne 
Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung und ohne genügenden 
Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Die grosse 
Herausforderung für die Staatengemeinschaft besteht weiterhin darin, 
die konkrete Umsetzung der Konvention in der Praxis zu verbessern.
Auch Länder wie Liechtenstein, denen vom Kinderrechtsausschuss ein
sehr gutes Niveau für die Einhaltung der Menschenrechte attestiert 
wird, haben Verbesserungspotential. Einige der Empfehlungen, die 
Liechtenstein vom Ausschuss erhalten hat, sind in die Gestaltung des 
neuen Kinder- und Jugendgesetzes eingeflossen. In Artikel 1 des 
Anfang 2009 in Kraft getretenen Gesetzes wird ausdrücklich 
formuliert, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen gemäss der 
UNO-Konvention geschützt und gefördert werden sollen. Mitsprache, 
Mitgestaltung und Mitbestimmung müssen sowohl auf Gemeinde- wie auch 
auf Landesebene gewährleistet werden. Die Interessensvertretung von 
Kindern und Jugendlichen wird unter anderem über den anfangs November
gewählten Kinder- und Jugendbeirat sowie über die Ombudsfrau 
erfolgen, welche kürzlich vom Landtag ernannt wurde.
Im vergangenen Jahr konnte ausserdem der Empfehlung des 
Kinderrechtsausschusses zur Schaffung von entsprechenden Regelungen 
für staatenlose Kinder nachgekommen werden. Mit dem Rückzug des 
Vorbehalts zu Artikel 7 hat Liechtenstein nun keine Vorbehalte mehr 
zu diesem Übereinkommen.

Kontakt:

Amt für Soziale Dienste / Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 62

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