pafl: Abschaffung der Kindersubventionen und der Subventionen für Elektrofahrzeuge
Vaduz (ots)
Vaduz, 24. November (pafl) - In ihrer Sitzung vom 24. November 2009 hat die Regierung einen Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet, der die Abschaffung der Kindersubventionen nach dem Wohnbauförderungsgesetz und die Abschaffung der Subventionen für Elektrofahrzeuge zum Inhalt hat. Die Abschaffung dieser beiden Subventionsformen ist Teil der Sofortmassnahmen der Regierung, um den Staatshaushalt zu sanieren.
Der von der Regierung definierte Sanierungsbedarf beim Staatshaushalt beläuft sich auf 160 Millionen Franken. Die Sanierung des Staatshaushalts soll, basierend auf den finanzpolitischen Zielsetzungen der Kollegialregierung, ausgabenseitig erfolgen. In erster Linie sollen Staatsleistungen und Staatsaufgaben abgebaut oder reduziert werden. Die finanzpolitischen Zielsetzungen, speziell der Zeitraum der Sanierung sowie der notwendige Sanierungsbedarf, um die Eckwerte des Finanzleitbildes zu erreichen, wurden vom Landtag bei der Debatte der Finanzplanung 2010 - 2014 mehrheitlich bestätigt.
Bei der nun vorgeschlagenen Abschaffung der Kindersubventionen nach dem Wohnbauförderungsgesetz und der Aufhebung der vor einigen Jahren eingeführten Subventionen für Elektrofahrzeuge handelt es sich um Subventionsleistungen, die eindeutig als nicht notwendig im Sinne einer Priorisierung der staatlichen Förderpalette eingestuft werden müssen. Bei den Kindersubventionen handelt es sich um eine Familienförderung, die mit dem eigentlichen Gesetzesziel der Eigentumsförderung wenig zu tun hat. Dadurch wird auch ein gewisser Kreis von Einwohnerinnen und Einwohnern bevorzugt behandelt. Die Förderung von Elektrofahrzeugen hat zwar zu einem starken Wachstum der für die Förderung benötigten finanziellen Mittel geführt, aber die beabsichtigte Wirkung, einen Umstieg auf alternative Verkehrsmittel zu fördern, ist kaum messbar.
Die Regierung schlägt vor, diese zwei Staatsleistungen auf den nächst möglichen Zeitpunkt aufzuheben. Die Aufhebung beider Leistungen schafft weder Härtefälle noch wird ein Bevölkerungsteil benachteiligt. Diese erste "schmerzfreie" Abschaffung von Staatsleistungen entlastet in einem ersten Schritt die Ausgabenseite. Die grosse Herausforderung der Haushaltssanierung wird jedoch von vielen bedeutend grössere Beiträge verlangen.
Kontakt:
Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz, Leiter
T 1423 236 61 14