pafl: Regierung verabschiedet Vernehmlassung zum Gewässerschutzgesetz
Vaduz (ots)
Vaduz, 2. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2009 einen Vernehmlassungsbericht über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes verabschiedet. Mit der Abänderung des Gewässerschutzgesetzes soll die sogenannte Wasserrahmenrichtlinie der EU, die im September 2007 vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss in das EWR-Abkommen übernommen wurde, in die nationale Gesetzgebung einfliessen.
Die Wasserrahmenrichtlinie stellt einen Ordnungsrahmen für den Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer dar. Mit dieser Richtlinie wird in der EU ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt. Über die Staats- und Ländergrenzen hinweg soll bewirkt werden, dass die Gewässer innerhalb von Flusseinzugsgebieten koordiniert bewirtschaftet werden. Die Gewässer sollen zukünftig nach ökologischen, ökonomischen sowie nach regionalen und sozialen Zielsetzungen bewirtschaftet werden.
Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Einzugsgebiete innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebiets zu bestimmen und einer Flussgebietseinheit zuzuordnen. Ein Einzugsgebiet, das auf dem Hoheitsgebiet von mehr als einem Mitgliedstaat liegt, ist einer internationalen Flussgebietseinheit zugeordnet. Liechtenstein liegt vollumfänglich in der neun Staaten umfassenden internationalen Flussgebietseinheit Rhein. Liechtenstein arbeitet heute schon in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) an der praktischen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit.
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