pafl: Abklärungen für die Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie für den Schutz von Personendaten
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. Dezember (pafl) - Der Landtag hat im Jahr 2008 dem Beitritt zu den Abkommen Schengen und Dublin zugestimmt. Damit hat sich Liechtenstein verpflichtet, den Schengen-Besitzstand sowie diverse Weiterentwicklungen des Besitzstandes bis zur Inkraftsetzung der Abkommen umzusetzen. Dazu gehört auch der EU-Rahmenbeschluss, der den Schutz von Personendaten regelt, die bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit verarbeitet werden.
Die Regierung klärt nun ab, welche Gesetze abgeändert werden müssen, damit der EU-Rahmenbeschluss entsprechend umgesetzt werden kann. In der vergleichbaren Schweizer Vorlage zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses sind unter anderem betroffen: das Datenschutzgesetz, das Strafgesetzbuch, das Betäubungsmittelgesetz, das Schengen-Informationsaustauschgesetz, das Waffengesetz, das Ausländergesetz und das Asylgesetz.
In der Schweiz ist zudem eine Schadensersatzregelung speziell für Schengen geschaffen worden, die sich auf die Verwendung von personenbezogenen Daten im Schengener Informationssystem bezieht. Dazu wurde im Schweizer Verantwortlichkeitsgesetz eine Art "Kausalhaftung" eingeführt. In Liechtenstein ist zu prüfen, ob eine solche Schadenersatzregelung zu treffen ist.
Damit die Rahmenrichtlinie bis zum geforderten Termin am 27. November 2010 oder bis zum vollständigen Schengen-Beitritt Liechtensteins - falls dieser erst nach diesem Datum stattfinden sollte - umgesetzt werden kann, müssen die notwendigen Gesetzesanpassungen bis dahin abgeschlossen sein.
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