pafl: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe
Vaduz (ots)
Vaduz, 23. Dezember (pafl) - Anlässlich ihrer Sitzung vom 22. Dezember 2009 hat die Regierung einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) beschlossen.
Die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe ist derzeit eine privatrechtliche Stiftung und die Dachorganisation für die Heime Haus St. Florin, Vaduz, Haus St. Laurentius, Schaan, Haus St. Martin, Eschen, Haus St. Mamertus, Triesen, und der Stelle Kontakt und Beratung Alterspflege, Vaduz.
Die LAK hat den Zweck, die bestmögliche Beratung und Betreuung der in Liechtenstein wohnhaften Betagten, Kranken und Hilfsbedürftigen sicherzustellen sowie vorbeugende Massnahmen zu gewährleisten, um der Entstehung von Hilfsbedürftigkeit entgegenzuwirken.
Die Stiftung LAK wird finanziell von den Gemeinden und dem Land getragen. Der Stiftungsrat der LAK besteht derzeit aus 16 Mitgliedern, wobei die Gemeinden mit 11 Mitgliedern und das Land mit zwei Mitgliedern vertreten sind. Die derzeitige Organisationsstruktur sowie die Ausgestaltung als privatrechtliche Stiftung genügen den Anforderungen einer "Good-Corporate-Governance" nicht mehr. Im Zusammenhang mit der Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen soll für die LAK eine spezialgesetzliche Regelung geschaffen und die privatrechtliche Stiftung in eine selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts überführt werden. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 12. Februar 2010.
Kontakt:
Cornelia Marxer-Broder, Mitarbeiterin des Ressort Soziales
T +423 236 61 79