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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Anmeldung liechtensteinischer Staatsangehöriger im Ausland

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. Februar (pafl) - Die Ereignisse rund um
die Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004 sowie die verschiedenen
Terroranschläge in europäischen Städten und Touristenorten in den 
letzten Jahren wurden von den zuständigen liechtensteinischen 
Behörden zum Anlass genommen, um grundsätzliche Fragen im 
Zusammenhang mit der Bewältigung von Katastrophen und 
Krisenereignissen im Ausland zu klären. Eine ämterübergreifende 
Arbeitsgruppe, in welcher Vertreter des Amtes für Bevölkerungsschutz,
der Landespolizei und des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten 
Einsitz nahmen, erarbeitete unter Einbezug der betroffenen 
diplomatischen Vertretungen sowie des Kriseninterventionsteams eine 
Bestandesaufnahme und legte den Handlungsbedarf fest. Dabei kam klar 
zum Ausdruck, dass es von Vorteil ist, wenn sich liechtensteinische 
Staatsangehörige, welche Wohnsitz im Ausland haben, bei der 
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung vor Ort 
registrieren lassen.
Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, welche ihren Wohnsitz 
länger als 12 Monate im Ausland haben, sollten sich bei der 
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung vor Ort 
anmelden, um zu gewährleisten, dass sie in Notsituationen 
konsularischen Schutz erhalten. Dort, wo Liechtenstein über keine 
eigene Vertretung verfügt, übernimmt die Schweiz aufgrund eines 
Abkommens von 1919 die Vertretung der liechtensteinischen Interessen.
Ist die Schweiz in einem Land nicht vertreten, übernimmt die 
jeweilige Vertretung Österreichs die Betreuung der 
liechtensteinischen Staatsangehörigen.
Die liechtensteinischen Staatsangehörigen sollten bei der 
zuständigen Vertretung persönlich vorsprechen und sich mittels eines 
Reisepasses ausweisen. Falls eine persönliche Vorsprache nicht 
möglich ist, können die erforderlichen Formulare und Dokumente bei 
der zuständigen Vertretung telefonisch bestellt oder auf deren 
Internetseite bezogen werden.
Durch die Anmeldung können administrative Angelegenheiten wie 
zivilstandsrechtliche Änderungen oder die Beantragung von 
Reisedokumenten vor Ort erledigt werden. In Notsituationen wie bei 
Naturkatastrophen oder Terroranschlägen dient die Registrierung den 
offiziellen Stellen vor Ort der schnellen Kontaktaufnahme, der Suche 
nach vermissten Personen oder der Erteilung von rascher 
Hilfeleistung.
Weitere Informationen zu den liechtensteinischen Vertretungen im 
Ausland befinden sich auf dem Liechtenstein-Portal unter 
www.liechtenstein.li. Die Informationen zu den Schweizer Vertretungen
im Ausland sind auf der Internetseite des Eidgenössischen 
Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) unter 
www.eda.admin.ch aufgelistet. Allfällige Fragen beantwortet auch das 
Amt für Auswärtige Angelegenheiten unter der Telefonnummer +423 236 
60 56.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Christine Stehrenberger
T +423 236 60 56

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