pafl: Anmeldung liechtensteinischer Staatsangehöriger im Ausland
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. Februar (pafl) - Die Ereignisse rund um die Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004 sowie die verschiedenen Terroranschläge in europäischen Städten und Touristenorten in den letzten Jahren wurden von den zuständigen liechtensteinischen Behörden zum Anlass genommen, um grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Bewältigung von Katastrophen und Krisenereignissen im Ausland zu klären. Eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe, in welcher Vertreter des Amtes für Bevölkerungsschutz, der Landespolizei und des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten Einsitz nahmen, erarbeitete unter Einbezug der betroffenen diplomatischen Vertretungen sowie des Kriseninterventionsteams eine Bestandesaufnahme und legte den Handlungsbedarf fest. Dabei kam klar zum Ausdruck, dass es von Vorteil ist, wenn sich liechtensteinische Staatsangehörige, welche Wohnsitz im Ausland haben, bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung vor Ort registrieren lassen.
Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, welche ihren Wohnsitz länger als 12 Monate im Ausland haben, sollten sich bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung vor Ort anmelden, um zu gewährleisten, dass sie in Notsituationen konsularischen Schutz erhalten. Dort, wo Liechtenstein über keine eigene Vertretung verfügt, übernimmt die Schweiz aufgrund eines Abkommens von 1919 die Vertretung der liechtensteinischen Interessen. Ist die Schweiz in einem Land nicht vertreten, übernimmt die jeweilige Vertretung Österreichs die Betreuung der liechtensteinischen Staatsangehörigen.
Die liechtensteinischen Staatsangehörigen sollten bei der zuständigen Vertretung persönlich vorsprechen und sich mittels eines Reisepasses ausweisen. Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können die erforderlichen Formulare und Dokumente bei der zuständigen Vertretung telefonisch bestellt oder auf deren Internetseite bezogen werden.
Durch die Anmeldung können administrative Angelegenheiten wie zivilstandsrechtliche Änderungen oder die Beantragung von Reisedokumenten vor Ort erledigt werden. In Notsituationen wie bei Naturkatastrophen oder Terroranschlägen dient die Registrierung den offiziellen Stellen vor Ort der schnellen Kontaktaufnahme, der Suche nach vermissten Personen oder der Erteilung von rascher Hilfeleistung.
Weitere Informationen zu den liechtensteinischen Vertretungen im Ausland befinden sich auf dem Liechtenstein-Portal unter www.liechtenstein.li. Die Informationen zu den Schweizer Vertretungen im Ausland sind auf der Internetseite des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) unter www.eda.admin.ch aufgelistet. Allfällige Fragen beantwortet auch das Amt für Auswärtige Angelegenheiten unter der Telefonnummer +423 236 60 56.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Christine Stehrenberger
T +423 236 60 56