pafl: Regierung passt Bürgerrechts-Nachweis-Verordnung an
Vaduz (ots)
Vaduz, 11. Februar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Februar die Abänderung der Verordnung über den Nachweis der Sprachkenntnisse und der Staatskundeprüfung für die Aufnahme ins Landesbürgerrecht (Bürgerrechts-Nachweis-Verordnung) verabschiedet. Mit der Verordnungsabänderung wird eine unbeabsichtigte unterschiedliche Behandlung von minderjährigen und volljährigen Antragsstellern bezüglich Prüfungspflicht aufgehoben.
Nach bisheriger Handhabung galt für Minderjährige der Nachweis der Sprachkenntnisse und der Staatskunde als erbracht, wenn sie innerhalb der allgemeinen Schulpflicht eine Primar- oder Sekundarschule besuchten und positive Leistungen ausweisen konnten. Für volljährige Bewerber galt der Nachweis der Sprachkenntnisse als erbracht, wenn der Bewerber einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse, etwa durch Urkunden oder anerkannte Sprachdiplome, vorlegte; der Abschluss einer Pflichtschule oder einer beruflichen Grundbildung hingegen wurde nicht berücksichtigt. Dadurch wurden gerade jene Personen benachteiligt, die schon seit vielen Jahren in Liechtenstein wohnen und hier zur Schule gegangen sind. Mit der nun erlassenen Verordnung wurde diese Benachteilung aufgehoben.
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