pafl: Totalrevision des Feuerwehrgesetzes in Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 12. Februar (pafl) - Aufgrund der Tatsache, dass sich der rasante Wandel, der in der Gesellschaft stattgefunden hat, auch im Feuerwehrwesen bemerkbar macht, drängen sich verschiedene Änderungen des Feuerwehrgesetzes aus dem Jahre 1990 auf. Die Regierung schlägt eine Totalrevision des Feuerwehrgesetzes vor und startet eine Vernehmlassung, die bis 30. April 2010 dauert. Die Vernehmlassung ist vom Grundsatz geprägt, dass Bewährtes beibehalten und notwendige Neuerungen vollzogen werden.
Die Aufgaben der Feuerwehren haben sich nicht grundlegend geändert. Deshalb soll wie bis anhin das Feuerwehrwesen unter der Oberaufsicht der Regierung stehen, die eigentliche Zuständigkeit liegt unverändert bei der jeweiligen Gemeinde. Neu für Liechtenstein ist der Vorschlag, Löschbezirke einzurichten, in denen ein Feuerwehr-Ersteinsatz nicht durch die eigentlich zuständige, sondern durch die am nächsten liegende Gemeindefeuerwehr geleistet wird.
Bei den Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen der Feuerwehr-Kommissionen und der Kommandanten ergeben sich gemäss Vernehmlassungsvorlage Verschiebungen, welche vor allem die Arbeitsbelastung der Kommandanten in einem akzeptablen Rahmen halten sollen. Insbesondere das Erstellen der Einsatzpläne soll der Verantwortung der Gemeinde übertragen werden.
Für Unternehmungen sind einige Bestimmungen zu den Betriebsfeuerwehren neu. Betroffen sind vor allem Betriebe, die die Grösse der KMU übersteigen und/oder gefährliche Güter verarbeiten oder umschlagen. Je nach Gefahrenbelastung können sie wie bisher angehalten werden, Betriebsfeuerwehren aufzustellen und zu unterhalten. Neu ist, dass auch Firmen (grösser als KMU) ohne spezielles Gefährdungspotenzial Einsatzpläne (inklusiv Evakuierungspläne) für ihre Gebäude eigenständig erarbeiten müssen. Ausserdem wird gemäss der Vernehmlassungsvorlage geregelt, wie weit Betriebe und Dienstleister der Feuerwehr bei der Vorbereitung (inklusiv Übungen), beim Betreten der Firmenbauten und bei der Übernahme von Einsatzkosten entgegenkommen müssen.
Die Totalrevision des Feuerwehrgesetzes umfasst auch die sinngemässe Übernahme von Bestimmungen aus dem Bevölkerungsschutzgesetz. Dazu zählen insbesondere die Artikel zur Versicherung der Feuerwehrleute gegen die Folgen von Unfällen, im Rechtsschutz und bei der Haftung, die Hilfspflicht der Bevölkerung sowie die Möglichkeit zum Betreten von Liegenschaften, wenn dies für den Einsatz notwendig ist.
Die Vernehmlassungsvorlage kann im Internet unter dem Link www.llv.li/llv-rk-amtsgeschaefte-vernehmlassungen heruntergeladen werden.
Kontakt:
Amt für Bevölkerungsschutz
Alfred Vogt, Leiter
T +423 236 69 15