pafl: Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln in der Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. März (pafl) - Die Regierung hat die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-AMG) in die Vernehmlassung gegeben. Mit der Änderung sollen verschiedene EWR-Rechtsakte in das Gesetz einfliessen; die wichtigste Anpassung betrifft die Übernahme des sogenannten Pharmaceutical Package in nationales Recht.
Mit der Schaffung des Arzneimittel-Gesetzes wurde das EWR-Recht im Bereich Arzneimittel in nationales Recht übernommen. Damit wurde eine parallele Regelung zu den Bestimmungen des Zollvertrags für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln in Liechtenstein geschaffen.
Der Gemeinsame EWR-Ausschuss hat im Mai 2009 beschlossen, das sogenannte Pharmaceutical Package in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Das Pharmaceutical Package, das 2004 in der Europäischen Union in Kraft getreten ist, soll die Bestimmungen des EU-Arzneimittelrechts in den Bereichen Genehmigungsverfahren, Herstellung, Grosshandel, Werbung und Pharmakovigilanz von Arzneimitteln verbessern.
Bei der Übernahme des Pharmaceutical Package in das EWR-Abkommen konnte Liechtenstein mit Österreich eine Ausnahmeregelung beim Genehmigungsverfahren aushandeln: Liechtenstein stellt keine eigenen Genehmigungen bei der gegenseitigen Anerkennung aus. Vielmehr werden die österreichischen Genehmigungen automatisch in Liechtenstein gelten, sofern der Antragssteller dies ausdrücklich so beantragt.
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