pafl: Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. März (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag über die Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll die privatrechtliche Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) in eine selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts überführt werden. Die Schaffung dieses Spezialgesetzes steht im Zusammenhang mit der Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen.
Im neuen Gesetz über die Stiftung LAK wird deren Organisation neu geregelt. Durch eine Redimensionierung und Professionalisierung des Stiftungsrates wird eine effiziente, zeitgemässe Organisationsform geschaffen. Anstelle der heute 16 Stiftungsratsmitglieder soll in Zukunft ein Fachgremium von fünf bis sieben Mitgliedern die Geschicke der Stiftung lenken. Die grundsätzliche Strategie der Stiftung sowie die Eckwerte der Finanzplanung werden von einem eigens geschaffenen Strategierat formuliert, der sich aus den Vorstehern der elf Gemeinden zusammensetzt. Hierdurch ist in Zukunft gewährleistet, dass die Stiftung LAK eine gemeinsame Einrichtung von Land und Gemeinden bleibt.
Durch die Neuorganisation der Stiftung werden die Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Gremien klar definiert und den Anforderungen einer "good corporate governance" angepasst.
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