pafl: Neues Dienstleistungsgesetz in Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. März (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 2. März 2010 einen Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstleistungsgesetz) verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Liechtenstein als Chance genutzt werden, damit auch liechtensteinische Dienstleistungserbringer ungehindert am europäischen Dienstleistungsmarkt teilnehmen können.
Ein wettbewerbsfähiger Dienstleistungsmarkt ist für die Förderung des Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen wesentlich. Gegenwärtig hindert eine grosse Anzahl von Beschränkungen Dienstleistungserbringer, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), daran, über ihre Grenzen hinauszuwachsen und uneingeschränkt Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen. Das Dienstleistungsgesetz sieht deshalb eine Reihe von Massnahmen, wie die Vereinfachung der nationalen Verwaltungsverfahren und den Abbau von Hindernissen für Dienstleistungen vor. Zu den wesentlichen Neuerungen zählt die Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners, welcher dem Dienstleistungserbringer Hilfestellung bei der Aufnahme und Ausübung seiner Dienstleistungstätigkeit bietet. Weiters werden beschränkende Dienstleistungsanforderungen wie etwa bestehende Wohnsitzerfordernisse im Bankengesetz, Rechtsanwaltsgesetz, Treuhändergesetz, Patentanwaltsgesetz und Wirtschaftsprüfergesetz abgeschafft.
"Mit dem neuen Dienstleistungsgesetz werden wir im Sinne einer gezielten Qualitätspolitik alle jene Vorteile, die sich aus der Dienstleistungsrichtlinie für Unternehmen bei einer Tätigkeit in Liechtenstein ergeben, auch allen liechtensteinischen Unternehmen bei ihrer Tätigkeit in Inland zur Verfügung stellen", so Regierungschef Klaus Tschütscher. Das Dienstleistungsgesetz soll in diesem Zusammenhang, unbeschadet spezifischer Rechtsvorschriften, den allgemeinen Rechtsrahmen für die Dienstleistungserbringung in Liechtenstein vorgeben, wie etwa Vorschriften in Bezug auf das Genehmigungsverfahren, die Rechte und Pflichten für Dienstleistungserbringer und -empfänger, die Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Behörden sowie die Verwaltungszusammenarbeit.
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