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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neues Dienstleistungsgesetz in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. März (pafl) - Die Regierung hat an ihrer
Sitzung vom 2. März 2010 einen Vernehmlassungsbericht zur Schaffung 
eines Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen 
(Dienstleistungsgesetz) verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll die 
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Liechtenstein als Chance 
genutzt werden, damit auch liechtensteinische 
Dienstleistungserbringer ungehindert am europäischen 
Dienstleistungsmarkt teilnehmen können.
Ein wettbewerbsfähiger Dienstleistungsmarkt ist für die Förderung 
des Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen 
wesentlich. Gegenwärtig hindert eine grosse Anzahl von Beschränkungen
Dienstleistungserbringer, insbesondere kleine und mittlere 
Unternehmen (KMU), daran, über ihre Grenzen hinauszuwachsen und 
uneingeschränkt Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen. Das 
Dienstleistungsgesetz sieht deshalb eine Reihe von Massnahmen, wie 
die Vereinfachung der nationalen Verwaltungsverfahren und den Abbau 
von Hindernissen für Dienstleistungen vor. Zu den wesentlichen 
Neuerungen zählt die Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners, 
welcher dem Dienstleistungserbringer Hilfestellung bei der Aufnahme 
und Ausübung seiner Dienstleistungstätigkeit bietet. Weiters werden 
beschränkende Dienstleistungsanforderungen wie etwa bestehende 
Wohnsitzerfordernisse im Bankengesetz, Rechtsanwaltsgesetz, 
Treuhändergesetz, Patentanwaltsgesetz und Wirtschaftsprüfergesetz 
abgeschafft.
"Mit dem neuen Dienstleistungsgesetz werden wir im Sinne einer 
gezielten Qualitätspolitik alle jene Vorteile, die sich aus der 
Dienstleistungsrichtlinie für Unternehmen bei einer Tätigkeit in 
Liechtenstein ergeben, auch allen liechtensteinischen Unternehmen bei
ihrer Tätigkeit in Inland zur Verfügung stellen", so Regierungschef 
Klaus Tschütscher. Das Dienstleistungsgesetz soll in diesem 
Zusammenhang, unbeschadet spezifischer Rechtsvorschriften, den 
allgemeinen Rechtsrahmen für die Dienstleistungserbringung in 
Liechtenstein vorgeben, wie etwa Vorschriften in Bezug auf das 
Genehmigungsverfahren, die Rechte und Pflichten für 
Dienstleistungserbringer und -empfänger, die Aufgaben des 
einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Behörden sowie die
Verwaltungszusammenarbeit.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Peter Beck, Ressortsekretär
T +423 236 64 40

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