pafl: Vorsicht Falle - Adressbuchschwindel
Vaduz (ots)
Vaduz, 10. März (pafl) - Das Phänomen "Adressbuchschwindel" wird schon seit längerem von der Wirtschaft beklagt. Es gehört zu den offenbar nicht ausrottbaren Methoden des Kundenfangs, mit der sehr lukrativ Gewinne zu erzielen sind.
Derzeit werden nach Angaben der Wirtschaft wieder vermehrt Formulare der Firma D und P Dienstleistungen GmbH aus Zürich verschickt. Dieses Unternehmen verschickt Formulare von www.CH-TELEFON.ch mit der Aufforderung, "bitte alle Angaben für den gewünschten, kostenpflichtigen Auftrag überprüfen und ggf. ergänzen". Den Empfängern dieses Schreibens - alles Kleingewerbler - wird versucht glaubhaft zu machen, es handle sich um den Gratiseintrag ins offizielle Telefonbuch, und sie müssten nur die bereits vorgedruckten Angaben bestätigen oder korrigieren. Dabei überlesen sie das Kleingedruckte, in dem - gut versteckt - steht, dass man mit seiner Unterschrift einen Vertrag für den Eintrag ins Internetregister von B und P für 860 Franken eingeht. Viele unterzeichnen das Formular nichtsahnend und schicken es zurück. Prompt erhalten sie von B und P die Rechnung.
Über diese Machenschaften wurde in Liechtenstein bereits mehrfach in den Medien gewarnt. Aufgrund der Aktualität möchte das Amt für Handel und Transport erneut auf diese Methoden aufmerksam machen und vor einem übereilten Setzen einer Unterschrift warnen.
Woran erkennt man Werbeschreiben unseriös arbeitender Adressbuchverlage?
- Angegebene Kunden- oder Registriernummern sollen den Eindruck bereits bestehender Geschäftsverbindungen erwecken.
- Es werden Logos oder Bezeichnungen verwendet, die denen von Behörden oder halbamtlichen Stellen gleichen.
- Zumeist geben erst die kleingedruckten Geschäftsbedingungen auf der Rückseite einen Hinweis darauf, dass es sich um ein kostenpflichtiges Eintragungsangebot handelt. In besonders dreisten Fällen wird im Formular auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, welche nur auf der Homepage des Anbieters abrufbar sind.
- Häufig werden aufgeklebte Ausschnitte von Handelsregisterveröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger verwendet.
- Datenerhebungsbögen für eine vorgeblich kostenfreie Aufnahme der Firmendaten in eine Datenbank werden zugesandt. Kostenlos ist jedoch gemeinhin nur die Veröffentlichung der sogenannten Stammdaten (Firmenbezeichnung, Anschrift).
- Die Eintragungsofferten werden oftmals per Fax oder E-Mail verschickt. (Hinweis: unerbetene Telefaxwerbung ist wettbewerbswidrig).
Was können die Geschädigten tun?
Die beim Abschluss eines Vertrags getäuschte Partei kann den Vertrag - am besten schriftlich, mit eingeschriebenem Brief - anfechten, indem sie der Gegenpartei erklärt, sie sei getäuscht worden und dass sie den Vertrag deshalb als ungültig betrachte.
Für weitere Auskünfte steht die Konsumentenberatungsstelle unter folgenden Koordinaten zur Verfügung: Konsumentenberatungsstelle, Amt für Handel und Transport, Postfach 684, 9490 Vaduz, Telefon 236 69 99, www.konsumentenschutz.llv.li, konsumentenschutz@aht.llv.li.
Kontakt:
Amt für Handel und Transport
Pircher Wilfried, Leiter
T +423 236 69 90
www.konsumentenschutz.llv.li