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Fürstentum Liechtenstein

pafl: 15 Jahre Mitgliedschaft des Fürstentums Liechtensteins im EWR: Eine Erfolgsgeschichte

Vaduz (ots)

Vaduz, 26. März (pafl) - Am 1. Mai 2010 wird
Liechtenstein auf fünfzehn Jahre Mitgliedschaft im Europäischen 
Wirtschaftsraum (EWR) zurückblicken können. Die Regierung nimmt dies 
zum Anlass, den Landtag und die liechtensteinische Bevölkerung in 
einem umfassenden Bericht über die Erfahrungen der EWR-Mitgliedschaft
- wie bereits nach der ein-, fünf- und zehnjährigen Mitgliedschaft - 
zu informieren.
Positive Gesamtbilanz
Regierungschef Klaus Tschütscher zieht eine positive Gesamtbilanz 
nach fünfzehn Jahren EWR-Mitgliedschaft: "Unsere EWR-Mitgliedschaft 
ist eine äusserst erfreuliche Erfolgsgeschichte. Die wirtschaftliche 
Entwicklung seit 1995 zeigt, dass es gelungen ist, mit der 
EWR-Mitgliedschaft die guten Rahmenbedingungen zu erhalten und sogar 
auszubauen." Dies bestätigen auch die Stellungnahmen verschiedener 
Wirtschafts- und Interessenverbände. Der ungehinderte Zugang zum 
EU-weiten Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen, der insgesamt 
30 Staaten und ca. 500 Millionen Bürger umfasst, stellt einen 
bedeutenden Standortvorteil dar, der sich auch in den 
Exportstatistiken niedergeschlagen hat. Positiv zu beurteilen ist 
auch die mit dem EWR-Beitritt einhergehende Diversifizierung und 
Internationalisierung im Dienstleistungsbereich.
Versprechen erfüllt
Bei EWR-Beitritt wurde versprochen, dass die guten Beziehungen zur
Schweiz erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Dies ist in 
hervorragender Art und Weise gelungen, da die sogenannte "Parallele 
Verkehrsfähigkeit" problemlos funktioniert. Zudem wurde zugesichert, 
dass mit dem EWR-Beitritt die Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins 
bewahrt werde, was die durchwegs positive wirtschaftliche Entwicklung
in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungssektor auch belegt.
Knackpunkt Personenverkehr gelöst
Das EWR-Abkommen hat sich für sehr sensible, 
Liechtenstein-spezifische Themen nicht nur als verkraftbare, sondern 
auch als anpassungsfähige Lösung erwiesen. Die bei EWR-Beitritt 
verhandelten und bei den EWR-Erweiterungen 2004 und 2007 angepassten 
Bestimmungen im Bereich des freien Personenverkehrs berücksichtigten 
die geographischen, demographischen und soziologischen Gegebenheiten.
Liechtenstein hat eine massgeschneiderte Lösung verhandeln können, 
die auch den EWR-Erweiterungen 2004 und 2007 nicht nur standgehalten 
haben, sondern sogar verbessert werden konnten, da es kein 
automatisches Auslaufen mehr gibt.
Erfolgreiche Wirtschaft
Der durch den EWR bedingte Konkurrenzdruck stellte für einzelne 
Branchen und Unternehmen eine grosse Herausforderung dar. Doch auch 
hier kann festgestellt werden, dass sich die liechtensteinische 
Wirtschaft den neuen Herausforderungen stellt und die erfolgte 
Öffnung ausländischer Märkte zu nutzen vermag. Gesamthaft kann 
festgestellt werden, dass die liechtensteinische Volkswirtschaft 
heute in sehr guter Verfassung dasteht.
Die vor EWR-Beitritt vorhandenen Befürchtungen haben sich nicht 
bewahrheitet, die meisten der erhofften Entwicklungen sind 
eingetreten. Selbstverständlich gibt es auch im EWR-Abkommen 
Bereiche, die Probleme in der Anwendung und in der Umsetzung in 
nationales Recht verursachen. Die EWR-Zugehörigkeit bietet aber neue 
Geschäftsmöglichkeiten, wie z.B. Versicherungen, Anlagefonds, 
Telekommunikation, Zertifizierung und eröffnet neue Märkte.
Grössenverträglichkeit gegeben
Im Vorfeld des EWR-Beitritts wurden teilweise Bedenken geäussert, 
dass die EWR-Mitgliedschaft einen unverhältnismässigen Aufwand 
verursache. Nach fünfzehnjähriger Erfahrung kann auch hierzu eine 
positive Bilanz gezogen werden, auch wenn die Schaffung neuer Stellen
in der Landesverwaltung sich nicht im ursprünglich prognostizierten 
Rahmen bewegte. Es hat sich gezeigt, dass mit der Schaffung der 
Stabsstelle EWR als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle, der 
Stärkung der Mission in Brüssel, dem Aufbau von Fachwissen in den 
Ressorts und den Amtsstellen sowie dem Einbezug der 
Interessensvertretungen das EWR-Abkommen effizient zu administrieren 
und dabei insbesondere die Interessen Liechtensteins optimal zu 
wahren sind. Die Umsetzungsstatistiken zeigen, dass Liechtenstein bei
der Erfüllung der Umsetzungsverpflichtungen eine sehr gute Position 
einnimmt.
Kritik am EWR-Abkommen wurde aus den zur Stellungnahme 
eingeladenen Kreisen teilweise dann geübt, wenn der durch den EWR 
geforderte Wettbewerb gewohnte Praktiken und Abläufe tangiert 
(beispielsweise öffentliches Auftragswesen) oder der staatliche 
Handlungsspielraum durch die staatlichen Beihilfenregelungen des 
EWR-Abkommens eingeschränkt wird. Manche Interessensvertretungen 
kritisierten auch die mit dem EWR-Abkommen einhergehende 
Regelungsdichte.
EWR und Steuern
Die Steuerharmonisierungsfragen werden von der EU nicht nur 
innerhalb der EU/EWR-Institutionen gestellt; sie betreffen alle 
Staaten mit vorteilhaften Steuersystemen (wie z.B. auch die Schweiz, 
die nicht EWR-Mitglied ist, aber auch die neuen EU-Mitgliedstaaten). 
Nach Auffassung der Regierung ist die Zugehörigkeit zum EWR auch in 
diesem Zusammenhang als Vorteil zu werten, können doch nur die 
Mitglieder vom Grundprinzip des EWR als Raum des Rechts profitieren. 
In den vom EWR geregelten Bereichen sind die Beziehungen zur EU und 
zu den EWR-Mitgliedstaaten durch Rechtsregeln geordnet. Zum 
Zinsbesteuerungsabkommen ist auszuführen, dass dieses nicht in 
direktem Zusammenhang mit dem EWR-Abkommen steht, aber im Kontext der
europäischen Integration.
EWR-Vertrag: nicht bloss ein Wirtschaftsvertrag
Der EWR-Vertrag ist weit mehr als ein Wirtschaftsvertrag. Dazu 
Regierungschef Klaus Tschütscher: "Das EWR-Abkommen hat auch im 
Konsumenten- und Arbeitnehmerschutz, bei der Gleichstellung von Mann 
und Frau und in anderen gesellschaftlichen Bereichen verschiedene 
Veränderungen ausgelöst, die jedem Einzelnen zugute kommen." So ist 
auch die Eröffnung des europäischen Binnenmarktes vorteilhaft für die
Konsumentinnen und Konsumenten, da der Handel günstigere Produkte 
behinderungsfrei aus dem gesamten EWR-Ausland importieren kann. 
Selbst wenn die Entwicklungen aufgrund bestehender traditioneller 
Bezugs- und Vertriebsstrukturen im Handel eine gewisse Zeit 
beanspruchen, so werden längerfristig auch die Konsumentinnen und 
Konsumenten verstärkt direkt von der EWR-Mitgliedschaft profitieren 
können.
Bildung und Jugend
Was die Programmteilnahmen insbesondere im Bereich der Bildungs- 
und der Jugendprogramme betrifft, so wurden die Erwartungen weit 
übertroffen. Gerade dieser Bestandteil des EWR-Abkommens ist für ein 
europäisches Bewusstsein der Menschen besonders hervorzuheben und als
eine langfristige, friedensstiftende und die Lebensqualität erhöhende
Investition zu betrachten.
Gute Ausgangslage für weitere Entwicklungen
Zum Abschluss dieser positiven Bilanz der fünfzehnjährigen 
EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins kann die Regierung festhalten, dass
der Integrationsstatus Liechtensteins derzeit als angemessen bewertet
wird und als beste Startposition für ein allenfalls notwendig 
werdendes anderes Integrationsszenario. "Dennoch darf die Dynamik in-
und ausserhalb des EWR, dabei insbesondere bezüglich der 
integrationspolitischen Entwicklungen in der EU, in den Ländern 
unserer EFTA-Partner und allen voran in der Schweiz, nicht 
unterschätzt werden. Die Regierung beobachtet die Entwicklungen sehr 
genau, um zum richtigen Zeitpunkt die geeigneten Weichenstellungen 
vornehmen zu können", so Regierungschef Klaus Tschütscher.
Bezug des Berichts
Der Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des 
Fürstentums Liechtenstein betreffend 15 Jahre Mitgliedschaft des 
Fürstentums Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum kann bei 
der Regierungskanzlei (Telefon +423 236 60 30) oder im Internet unter
www.bua.llv.li bezogen werden.

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Andrea Entner-Koch, Leiterin
T +423 236 60 37

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