pafl: Regierung schlägt neues Tierschutzgesetz vor
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. März (pafl) - Die Tiergesetzgebung in Liechtenstein wird modernisiert: Mit Bericht und Antrag an den Landtag schlägt die Regierung vor, ein neues Tierschutzgesetz zu schaffen. Damit einhergehend sollen das Hundegesetz und die Strafprozessordnung angepasst werden.
Mit dem neuen Tierschutzgesetz soll ein im internationalen Vergleich hohes Schutzniveau der Tiere in Liechtenstein beibehalten werden. Einen Schwerpunkt der Vorlage bildet die Zweckbestimmung, die um den Schutz der Würde des Tieres und um das Verbot des ungerechtfertigten Tötens eines Tieres erweitert wird. Weitere Regelungen betreffen die Tierzucht, die Tierversuche sowie die Aus- und Weiterbildung von Personen, die mit Tieren umgehen, von Tierhaltern und von Tiertransport- und Schlachtpersonal. Künftig dürfen Schmerz verursachende Eingriffe nur unter allgemeiner oder örtlicher Schmerzausschaltung von fachkundigen Personen und solchen mit spezifischer Sachkenntnis vorgenommen werden.
Im Kapitel über die Organisation und Durchführung des Gesetzes werden neu die Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen aufgenommen und dessen Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und Institutionen geregelt. Das Amt erhält zudem die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Gebühren einzuheben. Mit einer Bestimmung zum Investitionsschutz soll schliesslich den Interessen der landwirtschaftlichen Nutztierhalter Rechnung getragen werden.
Im Gesetz über das Halten von Hunden wird die Regierung beauftragt, die Aus- und Weiterbildung von Hundehaltern und Hunde-Ausbildnern zu regeln. Das Erwerben und Halten von Hunden ohne erforderliche Ausbildung wird unter Strafe gestellt, und der Strafrahmen bei Übertretungen gegen die Vorschriften der Hundezucht wird erhöht.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Leiter
T +423 236 73 20