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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Lebenspartnerschaftsgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 13. April 2010 den Vernehmlassungsbericht betreffend die 
Schaffung eines Lebenspartnerschaftsgesetzes sowie die Abänderung 
weiterer Gesetze verabschiedet.
Mit der gegenständlichen Vernehmlassungsvorlage wird 
gleichgeschlechtlichen Paaren eine eingetragene Lebenspartnerschaft 
ermöglicht, aus welcher sich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten
ergeben.
In der Vernehmlassungsvorlage ist vorgesehen, dass im Erbrecht, im
Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- 
und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie im übrigen öffentlichen 
Recht Ungleichbehandlungen behoben und in diesen Bereichen 
eingetragene Paare den Ehepaaren gleichgestellt werden. Zudem soll 
eine mehrfache eingetragene Lebenspartnerschaft wie eine mehrfache 
Ehe unter Strafe gestellt werden. Ferner kann eine verheiratete 
Person keine Lebenspartnerschaft eintragen lassen und kann eine 
eingetragene Lebenspartnerin oder ein eingetragener Lebenspartner 
keine Ehe eingehen.
Ein wesentlicher Unterschied zur Ehe besteht darin, dass in der 
eingetragenen Lebenspartnerschaft keine gemeinsamen Kinder, weder 
durch Adoption noch durch fortpflanzungsmedizinische Verfahren, 
erlaubt sind. Weitere Unterschiede gibt es unter anderem im Bereich 
des Vermögensrechts sowie im Namensrecht.
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz soll ein wichtiger Beitrag zur 
Überwindung der gesellschaftlichen Tabuisierung und Diskriminierung 
von Homosexualität geleistet werden. Liechtenstein ist das einzige 
deutschsprachige Land, welches die eingetragene Lebenspartnerschaft 
gleichgeschlechtlicher Paare nicht kennt. In der Schweiz, in 
Österreich und in Deutschland wurde diese Diskriminierung von 
homosexuellen Paaren durch die Möglichkeit eingetragener 
Partnerschaften bereits aufgehoben.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 16. Juli 2010.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter
T +423 236 60 85

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