pafl: Gesetz über die Hochschule Liechtenstein in der Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 11. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Mai 2010 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein verabschiedet. Die Änderungen betreffen vor allem den Namen, der von "Hochschule Liechtenstein" in "Universität Liechtenstein" geändert wird, wodurch die kontinuierliche Entwicklung der Fachhochschule Liechtenstein zur universitären Hochschule dokumentiert wird.
Die Eigenheiten einer Universität sind das Promotionsrecht und das Recht auf Erteilung der Lehrbefähigung. Diese beiden höchsten akademischen Qualifikationsstufen drücken die besondere wissenschaftliche Prägung von Lehre und Forschung aus. Per Regierungsbeschluss im Jahr 2008 wurde der Hochschule Liechtenstein die Durchführung von Doktoratsstudiengängen bewilligt, womit die Hochschule den letzten Schritt von der Fachhochschule zur universitären Hochschule vollzogen hat.
Die Entwicklung der (Fach-)Hochschule Liechtenstein hin zur universitären Hochschule erfolgte in einem mehrjährigen Prozess. Das universitäre Berufungsverfahren für Professuren seit 2002, die Durchführung von "kooperativen Doktoratsstudiengängen" seit 2004, das Promotionsrecht (2008), die Akkreditierung aller Bachelor- und Master-Studiengänge (2008) mit dem entsprechenden Abschluss und der signifikante Ausbau der Forschung auf universitärem Niveau sind Merkmale einer Universität. Sie rechtfertigen die neue Bezeichnung "Universität" und stellen eine klare Abgrenzung zu Fachhochschulen dar.
Es ist daher konsequent, die Entwicklung der Hochschule Liechtenstein zur universitären Hochschule auch durch die Änderung des Namens zum Ausdruck zu bringen. Die Revision des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein soll neben der Änderung des Namens zu weiteren gesetzlichen Anpassungen genutzt werden.
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