Eidg. Abstimmung vom 27. September: Pro Infirmis sagt JA zur IV-Zusatzfinanzierung - Behinderte nicht in die Armut treiben
Zürich (ots)
Am 27. September wird über eine befristete Finanzhilfe für die Not leidende Invalidenversicherung (IV) abgestimmt. Ziel dieser Zusatzfinanzierung ist es, die rasant steigende Verschuldung der IV zu stoppen und die IV finanziell unabhängig zu machen. Dadurch können die Leistungen der IV gesichert und eine drohende Zahlungsunfähigkeit der AHV abgewehrt werden. Ein Nein hätte für Menschen mit einer Behinderung unmittelbar katastrophale Folgen. Bei dieser Abstimmung geht es nicht nur um die Wurst, es geht - viel existentieller - um das tägliche Brot.
Die Schweiz hat es sich in der Bundesverfassung zur Pflicht gemacht, Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft und wenn immer möglich in die Arbeitswelt einzugliedern oder, falls dies aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, sie vor existenzieller Not zu schützen. Dabei spielt die IV seit bald 50 Jahren die entscheidende Rolle.
Die IV ist aber selber in ihrer Existenz bedroht. Seit Jahren muss sie mehr Renten finanzieren als sie sich mit ihren begrenzten Einnahmen leisten kann. Heute ist sie mit rund 13 Mia Fr. verschuldet. Nicht nur die IV-, auch die AHV-Renten sind ernsthaft in Gefahr. Wenn nichts geschieht, kann die AHV in 10 Jahren ihre Rentenzahlungen nicht mehr garantieren. Das wäre der GAU der schweizerischen Sozialpolitik. Wer die Zusatzfinanzierung der IV ablehnt, torpediert die nachhaltige Sanierung der IV und gefährdet so die soziale Sicherheit in der Schweiz.
Das Budget eines Privathaushalts wird durch diese Erhöhung kaum belastet. Die Mehrbelastung beträgt im Durchschnitt 1,7 Promille des Haushaltseinkommens. Für Haushalte mit einem Monatseinkommen bis zu 4'600 Franken wären dies etwa 7 Franken, für Einkommen ab 12'000 Franken knappe 20 Franken pro Monat.
Bei einer Ablehnung der Vorlage könnte die IV ihren verfassungsmässigen Auftrag nicht mehr erfüllen. Sie müsste ihre Leistungen radikal abbauen. Renten müssten um bis zu 40% gekürzt werden, Hilfsmittel wie z.B. Rollstühle oder auch Ausbildungen oder Umschulungen könnten nicht mehr finanziert werden. Behinderte würden zu Sozialfällen, zu Randständigen, zu Bettlern. Auch jene, die bisher selbst für sich und ihre Familien sorgen konnten. Denn auch der hellste Kopf verdient kein Geld, wenn ihn kein Rollstuhl zur Arbeit fährt.
Pro Infirmis, die grösste Organisation im Behindertenwesen, kämpft für ein Ja zur IV-Zusatzfinanzierung. Mit einer landesweiten Plakatkampagne soll im August und September 2009 die Bevölkerung zur Solidarität mit Menschen mit Behinderung aufgerufen werden. Die Kampagne basiert auf dem Slogan "Wir lassen uns nicht behindern" - deshalb sagen wir Ja zur IV-Zusatzfinanzierung am 27. September 2009.
Kontakt:
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