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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Gewerbegesetzes vorgeschlagen

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. Juni (pafl) - Die Regierung hat zuhanden
des Landtags einen Bericht und Antrag über die Abänderung des 
Gewerbegesetzes verabschiedet. Mit der Abänderung des Gesetzes werden
Erleichterungen für Gewerbetreibende umgesetzt und die Richtlinie 
2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in 
nationales Recht übernommen.
Die von der Regierung vorgeschlagenen Verbesserungen im 
Gewerbegesetz haben einen unmittelbaren Nutzen für die 
Gewerbetreibenden. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen 
Betriebsleiter einzusetzen, dem die fachspezifische Leitung des 
Betriebs übertragen werden kann. "Mit dieser neuen Möglichkeit 
erleichtern wir Nachfolgeregelungen bei Klein- und Mittelbetrieben 
und schaffen so Beständigkeit", betont Regierungschef-Stellvertreter 
Martin Meyer. Zudem soll es in Zukunft möglich sein, die 
Gewerbebewilligung für längstens 2 Jahre ruhend zu stellen. Damit 
wird vermieden, dass bei Wiederaufnahme der Gewerbetätigkeit ein 
neues Bewilligungsverfahren durchlaufen werden muss.
Mit der Richtlinie 2005/36/EG wird ein einheitliches, 
transparentes und flexibles System für die Anerkennung der 
beruflichen Qualifikationen geschaffen. Dadurch soll die Flexibilität
der Arbeitsmärkte erhöht und die Qualität der Dienstleistungen 
verbessert werden.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick
T +423 236 60 09

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