pafl: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Schaffung eines Ausserstreitgesetzes verabschiedet
Vaduz (ots)
Vaduz, 8. Juni (pafl) - An der Regierungssitzung vom 8. Juni 2010 wurde der Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Ausserstreitgesetzes verabschiedet.
Dieser Bericht stellt ein Gesetzesprojekt im Rahmen des Reformprojekts "200 Jahre ABGB" dar. Beim Ausserstreitgesetz handelt es sich um Materien, die ausserhalb des Streitverfahrens behandelt werden. Dabei geht es regelmässig um Belange, in denen die Parteien besonders schützenswürdig sind, wie beispielsweise im Fürsorgeverfahren für Kinder, im Vormundschafts- und Sachwalterschaftsverfahren sowie im Verlassenschaftsverfahren. Die Hauptunterschiede zum streitigen Zivilprozess sind vor allem die weitgehende Hilfeorientiertheit, die geringe Formstrenge, die Verpflichtung des Gerichts, alle für die Entscheidung erforderlichen Umstände von Amts wegen zu ermitteln, sowie die grössere Flexibilität und Vertraulichkeit in der Verfahrensführung.
Die heutigen gesetzlichen Regelungen im Rechtsfürsorgeverfahrensgesetz sind unübersichtlich sowie zum Teil widersprüchlich und bedurften daher einer generellen Revision.
Justizministerin Aurelia Frick erklärte: "Mit dieser Vorlage zum Ausserstreitgesetz schaffen wir ein zeitgemässes Gesetz, welches zur Rechtssicherheit und -klarheit beitragen wird".
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