pafl: Regierung genehmigt Staatsbeitrag für Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. Juni (pafl) - Der Bericht und Antrag an den Landtag für den Staatsbeitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2011 wurde von der Regierung in ihrer Sitzung vom 8. Juni 2010 genehmigt. Die Unterstützung und Förderung der Krankenversicherung durch den Staat erfolgt einerseits auf der Grundlage der Verfassung und andererseits nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen sowie nach sozial- und familienpolitischen Zielsetzungen.
Mitfinanzierung der obligatorisch versicherten Krankenpflegeleistungen
Der Staat beteiligt sich im Rahmen von Leistungsaufträgen und Tarifvereinbarungen an den Kosten der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens bei einkommensschwachen Versicherten (Prämienverbilligung) und bei Spitälern. Dies erfolgt insbesondere durch Beiträge an die Kassen zur Mitfinanzierung der obligatorisch versicherten Krankenpflegeleistungen.
54 Millionen Franken für das Bemessungsjahr 2011
Der Beitrag des Staates an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die übrigen Versicherten wird jährlich vom Landtag auf Antrag der Regierung festgelegt. Dabei werden vor allem die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung und die Finanzlage des Landes berücksichtigt. "Die Regierung beantragt unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag für die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2011 auf 54 Millionen Franken festzulegen", so Regierungsrätin Renate Müssner.
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Ressort Gesundheit
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