pafl: Abänderung des Ärzte-, Gesundheits- und Krankenversicherungsgesetzes: Regierung genehmigt Bericht und Antrag
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Juni 2010 den Bericht und Antrag an den Landtag zur Abänderung des Ärzte-, Gesundheits- und Krankenversicherungsgesetzes (Ärzte- und Gesundheitsberufegesellschaft) genehmigt. Der gegenständliche Bericht und Antrag sieht unter anderem auch die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Führung einer Arztpraxis oder einer Praxis eines Gesundheitsberufes in Form einer juristischen Person vor. Dies ist seit einem Urteil des Staatsgerichtshofes zwar möglich, jedoch ohne jegliche Rahmenbedingungen. "Mit der Abänderung des Ärztegesetzes, des Gesundheitsgesetzes und des Krankenversicherungsgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen werden Schranken für die juristischen Personen geschaffen. Dadurch sollen die Patienten geschützt und ein entsprechender Wildwuchs verhindert werden", erläutert die zuständige Regierungsrätin Renate Müssner.
Gleiche Gesellschaftsformen wie bei Rechtsanwälten
Ärzte und Gesundheitsberufler werden in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Betrieb in Form der AG, GmbH, der einfachen Gesellschaft sowie der Kollektivgesellschaft zu führen. Damit sind die gleichen Gesellschaftsformen wie den Rechtsanwälten gewährleistet.
Geordnete Entwicklung garantieren
Im Zentrum der Überlegungen bei der Schaffung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen stand das Interesse des Patienten. Diese sollten durch die Ärztegesellschaften und Gesundheitsberufegesellschaften nicht schlechtergestellt werden als vor der Öffnung durch das vorgenannte Urteil des Staatsgerichtshofes. Dazu mussten für zahlreiche Rechtsbereiche Regeln geschaffen werden, die eine geordnete Entwicklung garantieren sollen.
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Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
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