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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vernehmlassung zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Sorgfaltspflichtgesetzes
Gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Aufsichtsabgaben und Gebühren sichert die Finanzierung der FMA

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. September (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom 14. September 2010 den Vernehmlassungsbericht über 
die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des 
Sorgfaltspflichtgesetzes verabschiedet.
Nach der Neuregelung der Finanzierung der Finanzmarktaufsicht 
(FMA) Liechtenstein auf Anfang 2010 ist diese Finanzierung durch 
neuere Urteile des Staatsgerichtshofs und der 
FMA-Beschwerdekommission zurzeit ohne Rechtsgrundlage. Ziel der 
Vorlage ist, die Finanzierung der FMA neben dem festgelegten 
Staatsbeitrag durch Aufsichtsabgaben und Gebühren auf eine solide 
rechtliche Basis zu stellen und damit ihre Finanzierung langfristig 
zu sichern. Dazu sollen die entsprechenden Bestimmungen im 
Finanzmarktaufsichtsgesetz und im Sorgfaltspflichtgesetz so angepasst
werden, dass sie den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen.
Der Staatsgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 22. Juni 2010 
Gesetzesbestimmungen im Finanzmarktaufsichtsgesetz als 
verfassungswidrig aufgehoben, welche die Regelung der FMA-Gebühren 
und Abgaben an die Regierung delegierten. Damit fehlt der 
FMA-Gebührenverordnung nun die rechtliche Grundlage und sie ist 
deshalb nicht mehr anwendbar. In einem weiteren Urteil vom 22. Juni 
2010 hob der Staatsgerichthofs eine Bestimmung im 
Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) auf, welche die Kostentragung bei 
SPG-Kontrollen regelte. Durch deren Aufhebung hat die FMA derzeit 
keine Möglichkeit mehr, Kosten für SPG-Untersuchungen den jeweilig 
betroffenen Personen aufzuerlegen. Schliesslich hat ein Urteil der 
FMA-Beschwerdekommission zur Folge, dass die FMA entstandene Kosten 
bei Verfahren zur Feststellung des Sachverhalts gemäss 
Finanzmarktaufsichtsgesetz grundsätzlich nicht den entsprechenden 
beaufsichtigten Finanzintermediären verrechnen kann.
Der Landtag hatte im letzten Jahr im Rahmen der Einführung des 
neuen Corporate-Governance-Rahmengesetzes und der damit verbundenen 
Anpassung verschiedener Spezialgesetze die Finanzierung der FMA neu 
geregelt. Der maximale Beitrag des Landes an die FMA wurde, mit einer
Übergangsphase bis ins Jahr 2013, auf 8 Millionen Franken reduziert. 
Um die damit entstehende Finanzierungslücke bei der FMA zu decken, 
wurde im Finanzmarktaufsichtsgesetz vorgesehen, eine jährliche 
Aufsichtsabgabe von den Beaufsichtigten zu erheben. Die Regierung 
hatte in der Folge per 1. Januar 2010 die Bestimmungen zur Erhebung 
der Aufsichtsabgaben und Gebühren durch die FMA in der - nunmehr 
aufgehobenen - FMA-Gebührenverordnung erlassen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 8. Oktober 2010.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Katja Gey
T +423 236 60 55

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