pafl: Die Feuerwehren löschen selbstverständlich brennende Häuser mit Fotovoltaikanlagen
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. September (pafl) - Aufgrund von Medienartikeln mit dem Thema "Feuerwehr lässt Gebäude mit Fotovoltaikanlagen kontrolliert abbrennen", welche in Liechtenstein und auch in der Schweiz erschienen sind, möchten die zeichnenden Stellen die Öffentlichkeit informieren und die Fakten erklären. In den Medienartikeln wird der Eindruck erweckt, dass von Fotovoltaikanlagen im Brandfall eine so hohe Gefährdung ausgehe, dass die Einsatzkräfte ein brennendes Haus mit Fotovoltaikanlage kontrolliert abbrennen lassen würden. Dies ist aber klar nicht der Fall.
Nur geprüfte Anlagen
Fotovoltaikanlagen sind elektrische Anlagen, die zur Stromerzeugung mittels Sonnenlicht auf Dächern installiert werden. In Liechtenstein dürfen nur Anlagen gebaut werden, die mit den Gesetzen und den Elektrovorschriften konform sind. Photovoltaikmodule haben die IEC-Normen zu erfüllen. Geförderte Anlagen werden von der Elektroinstallationskontrolle der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) geprüft und abgenommen. Die Anlagen stellen demnach im Betrieb und bei Bränden keine grössere Gefahr dar, als jede andere Elektroinstallation.
Keine neuen Gefahren bei Hausbränden
Die Brandbekämpfung von elektrischen Anlagen wird in der Feuerwehrausbildung behandelt. Demnach können Gebäude mit laufenden Fotovoltaikanlagen gelöscht werden, selbst dann, wenn diese noch unter Spannung stehen und nicht einfach abzustellen sind.
Die in Liechtenstein installierten Fotovoltaikanlagen lassen sich mittels Schalter oder Steckverbindung vom Stromnetz trennen. Solange allerdings Licht auf die Fotovoltaikanlage kommt, wird auch eine der Lichtintensität entsprechende Spannung entstehen. Eine Gefährdung von Personen entsteht in der Regel nur, wenn sich eine Person in den Stromkreis zwischen den Plus- und Minuspol begibt.
Sensibilisierung in der Feuerwehrausbildung
Es ist vorgesehen, bei Schulungen im Feuerwehrbereich dem Thema Fotovoltaik noch vermehrt spezielle Beachtung zu schenken. Dabei wird man sich den Erkenntnissen der sich in Erneuerung befindlichen einschlägigen Ausbildungs- und Einsatzunterlagen anpassen.
Brandbekämpfung nach wie vor gewährleistet
Besitzer von Fotovoltaikanlagen können davon ausgehen, dass ihre Gebäude im Brandfall nach allen Regeln der Brandbekämpfung gelöscht werden. Ein kontrolliertes Abbrennen lassen von Gebäuden aufgrund von Fotovoltaikanlagen ist unbegründet und stellt für die Feuerwehren in Liechtenstein keine Brandbekämpfungsstrategie dar.
Eine Information des Amtes für Bevölkerungsschutz, der Feuerwehren Liechtensteins, der Liechtensteinischen Kraftwerke, des Hochbauamtes und der Energiefachstelle im Amt für Volkswirtschaft
Kontakt:
Amt für Volkswirtschaft
Christian Hausmann, Leiter
T +423 236 68 80