pafl: Finanzhaushaltsgesetz: neue Limiten für das Finanzreferendum vorgeschlagen
Vaduz (ots)
Vaduz, 24. September (pafl) - Im Rahmen der Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes hat die Regierung an ihrer Sitzung vom 21. September einerseits einen Bericht und Antrag zur Anpassung der Verfassung und andererseits eine Stellungnahme zur ersten Lesung des Finanzhaushaltsgesetzes und zur Anpassung des Volksrechtegesetzes verabschiedet.
Mit dem vorliegenden Bericht zur Änderung verschiedener Verfassungsbestimmungen kommt die Regierung einem Auftrag des Landtags, einen Sonderbericht zu erstellen, aus seiner Sitzung vom März 2010 nach. Aufgrund der Gespräche mit Abgeordneten der drei im Landtag vertretenen Parteien schlägt die Regierung vor, die Betragsgrenze für das Finanzreferendum neu auf die Limiten von 500'000 Franken für einmalige und 250'000 Franken für wiederkehrende Neuausgaben anzuheben. Die zweite wesentliche Änderung betrifft die Zuständigkeit für die Aufnahme von Krediten und Anleihen. Dies soll nicht - wie ursprünglich vorgeschlagen - die alleinige Aufgabe der Regierung sein, sondern der Landtag soll die Regierung jährlich im Rahmen des Finanzgesetzes ermächtigen können, Fremdmittel in definiertem Ausmass mit definierter Laufzeit aufzunehmen. Diese Lösung erlaubt es der Regierung, kurzfristige Liquiditätsengpässe für den Landeshaushalt durch eine Kreditaufnahme zu überbrücken, wenn dies aufgrund des Zeitpunkts und der Marktlage als die bessere Lösung angesehen wird, als eine kurzfristige Veräusserung von Finanzanlagen.
Die Regierung hofft, dass mit diesen Vorlagen die entsprechenden Änderungen der Verfassung vorgenommen werden und anschliessend die zweiten Lesungen des neuen Finanzhaushaltsgesetzes und der Änderung des Volksrechtegesetzes durchgeführt werden können. Ein wichtiges, bereits lange dauerndes Projekt für einen modernen Finanzhaushalt kann damit abgeschlossen werden.
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