pafl: Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag zur Abänderung des Amtshaftungsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 28. September (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. September 2010 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Amtshaftungsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die an Schengen teilnehmenden Staaten betreiben gemeinsam das Schengener Informationssystem. Das Land haftet gegenüber Personen, welchen aus dem widerrechtlichen Betrieb dieses Systems ein Schaden entsteht, nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes. Dieses umfasst aber bisher nur das widerrechtliche Handeln der Landesbehörden. Nicht geregelt ist die Haftung, wenn eine liechtensteinische Behörde einen Schaden verursacht, welcher die unrichtige Eingabe oder unrechtmässige Speicherung von Daten im System durch einen anderen Schengen-Staat zur Ursache hat. Nach der aktuellen Gesetzeslage könnte eine Person in einem solchen Fall keinen Schadenersatz vom Land erlangen, da die Verantwortung für die falschen Daten im Ausland läge, also keine inländische Widerrechtlichkeit gegeben wäre. Die gegenständliche Vorlage weitet die Haftung des Landes um diesen Punkt aus und legt gleichzeitig fest, dass das Land in solchen Haftungsfällen beim verursachenden Staat Regress zu nehmen hat.
Mit der gegenständlichen Erfüllung von Umsetzungspflichten im Rahmen der Schengenassoziierung trägt Liechtenstein einen weiteren Schritt in Richtung Schengeninkraftsetzung bei.
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